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Aktuelle Themen

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Kult-Filme der 80er

Die 80er Jahre sind ein großartiges Jahrzehnt für echtes Popcorn-Kino. Die Konkurrenz von Netflix und Co. ist noch Jahrzehnte entfernt und die künstlerisch wesentlich bedeutendere Phase des New Hollywood gerade zu Ende gegangen – das Zeitalter der Blockbuster beginnt und bringt harmloses Entertainment und (für jene Zeit) atemberaubende Spezialeffekte.

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Auslaufende staatliche Förderungen – was tun bei möglicher Finanzierungslücke des Eigenheims?

Eine Nachricht vom 24. Januar versetzte viele zukünftige Bauherren in Schockstarre: Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gab bekannt, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung einzustellen.

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Grundsteuer und Grunderwerbsteuer – ähnliche Begriffe, aber zwei völlig unterschiedliche Steuerarten

Wegen der bevorstehenden Reform ist die Grundsteuer derzeit des Öfteren ein Thema. Mit der sogenannten Grunderwerbsteuer hat diese allerdings nichts zu tun. Während die Grundsteuer jährlich auf vorhandenes Grundstückseigentum abzuführen ist – weshalb man mitunter auch von „Bodenzins“ spricht – geht‘s bei der Grunderwerbsteuer um den einmalig zu versteuernden Immobilienkauf.

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Serie 1980er Jahre: Die Dinge eines Jahrzehnts

Die 1980er Jahre waren ein recht materielles Jahrzehnt. Konsum galt als schick. Und wir nehmen eine Epoche natürlich nicht nur über die Musik, Kunst und Filme dieser Zeit wahr, sondern auch über die Dinge, die en vogue waren. Die 80er haben besonders auf dem Technik-Sektor bahnbrechende Neuheiten gebracht, die ganze Generationen nachhaltig geprägt haben. Wir haben Dinge der 80er zusammengetragen, die uns in Erinnerungen schwelgen lassen – aber auch zeigen, dass Erinnerung manchmal auch trügen können.

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Neue Grundsteuer: Wichtiges zu Angaben und Abgabeterminen

Im September 2020 berichteten wir bereits über die anstehende Grundsteuerreform. Inzwischen sind die Würfel gefallen: Hessen hat sich in Abweichung vom Bundesmodell für ein Flächen-Faktor-Verfahren entschieden, bei dem auch die Lage des Objekts entscheidend ist. Für die Neubewertung gelten die Grundstücksverhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022. Auf dieser Basis wird ab 2025 besteuert. Eigentümer:innen müssen die erforderlichen Daten allerdings schon zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 an ihr Finanzamt melden.

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