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Bei unseren Sparprodukten ist für alle etwas dabei.
SpardaCash ist Ihr Tagesgeldkonto mit voller Flexibilität. Genießen Sie alle finanziellen Freiheiten. Sie können jederzeit Umbuchungen auf Ihr kostenloses SpardaGiro vornehmen – und andersherum. Wer kurzfristig Geld anlegen möchte, ist hier gut bedient.
SpardaSpar ist das Sparkonto für alle, die mit noch so kleinen Beträgen zum großen Sparziele kommen wollen. Mittelfristige Sparziele lassen sich hier gut erreichen.
SpardaTermin ist die Lösung für alle, die einen bestimmten Geldbetrag für einen festgelegten Zeitraum anlegen möchten.
SpardaDynamic bietet gestaffelte Zinsen – ohne sich lange binden zu müssen.
Passt dieser noch zu aktuell erwartbaren Zins- bzw. Kapitalerträgen?
Die Zinsen sind zurück – Sie erhalten wieder Habenzinsen auf unsere attraktiven Sparprodukte! Bitte denken Sie hierbei auch daran, Ihren Freistellungsauftrag zu überprüfen: Denn nur mit einem ausreichenden Freistellungsauftrag (maximal bis zur Höhe des aktuellen Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro im Jahr bzw. 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten) dürfen wir Ihre Kapitalerträge ohne pauschalen Abgeltungssteuerabzug auszahlen.
Wichtige Details & wertvolle Tipps dazu finden Sie hier:
Im Online-Banking können Sie in der Rubrik "Service" Änderungen an Ihrem Freistellungsauftrag direkt online vornehmen.
Alternativ können Sie sich das entsprechende Formular auch direkt aus unserem Formularcenter ausdrucken und uns ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden.
Stand: 10/2023
Mit einem Freistellungsauftrag können Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Sparer-Pauschbetrag, beim Zugang abgeltungssteuerfrei bleiben.
Dieser Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Eheleute. Damit Ihre Bank die Steuerbefreiung beim Zugang Ihrer Kapitalerträge berücksichtigen kann, benötigt sie von Ihnen einen Freistellungsauftrag.
Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. noch Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen. Ausgeschlossen hiervon sind Wohn-Riester Bausparverträge.
Stand: 10/2023
Abgeltungssteuer: Seit 2009 sind Zins- und Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal an der Quelle zu versteuern. Die Finanzinstitute sind verpflichtet, diese Abgeltungssteuer abzuführen, soweit ihnen kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Stand: 10/2023
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