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Mitgliedschaft mit bis zu
60 Genossenschaftsanteilen
Ihrer Sparda-Bank Hessen eG.
Sie haben hier die Möglichkeit, Genossenschaftsanteile (Mitgliedschaftsanteile) der Sparda-Bank Hessen eG zu erwerben. Durch den Erwerb eines Anteils werden Sie Mitglied und Miteigentümer:in der Sparda-Bank Hessen eG.
Sofern Sie schon einen oder mehrere Anteile besitzen, können Sie hier auch weitere Anteile "zukaufen", um noch stärker am Geschäftserfolg und den Zielen Ihrer Sparda-Bank Hessen eG teilzuhaben. Insgesamt können Sie online aktuell bis zu 60 Genossenschaftsanteile der Sparda-Bank Hessen eG erwerben. Pro Anteil bezahlen Sie einmalig 52 Euro.
Gemäß den Regularien unserer Satzung haben Sie die Möglichkeit, Geschäftsanteile später auf Wunsch auch wieder zu kündigen und den eingezahlten Gegenwert zurückzuerhalten.
Beachten Sie auch unsere besonderen Mitgliedervorteile bei unterschiedlichen Vorsorge- und Versicherungsleistungen - z. B. bei:
Die Mitgliedschaft bei der Sparda-Bank Hessen eG erlangen Sie durch Erwerb von mindestens einem (Genossenschafts-)Anteil für einmalig 52,- Euro. Die Zeichnung von bis zu 59 weiteren Anteilen (ebenfalls zu jeweils einmalig 52,- Euro) ist möglich. Damit können Sie insgesamt max. 60 Anteile zeichnen. Sollten Sie irgendwann einmal aus unserer Genossenschaft ausscheiden, erhalten Sie den Betrag für Ihre Anteile gemäß den Bestimmungen unserer Satzung zurück.
Kunden, die sich für eine Mitgliedschaft bei der Sparda-Bank Hessen eG entscheiden, werden gleichzeitig Miteigentümer der Genossenschaftsbank.
Mit der Mitgliedschaft begründen Sie eine auf Dauer angelegte Beziehung, die Ihnen sowohl die Ausübung eines Mitspracherechts – indirekt über die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Genossenschaft – als auch eine Beteiligung am Jahresüberschuss – die so genannte Dividende – ermöglicht.
Sie können Ihre Mitgliedschaft, wie auch Ihre Bankverbindung, jeder Zeit wieder kündigen. Ihre Genossenschaftsanteile werden Ihnen nach der Vertreterversammlung im Folgejahr Ihrer Kündigung wieder ausgezahlt.
Kunden, die sich für eine Mitgliedschaft bei der Sparda-Bank Hessen eG entscheiden, werden gleichzeitig Miteigentümer der Genossenschaftsbank.
Mit der Mitgliedschaft begründen Sie eine auf Dauer angelegte Beziehung, die Ihnen sowohl die Ausübung eines Mitspracherechts – indirekt über die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Genossenschaft – als auch eine Beteiligung am Jahresüberschuss – die so genannte Dividende – ermöglicht.
Wir beraten Sie gerne in unseren Filialen, telefonisch oder online. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.
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