Sparda-Bank Hessen eG
FAQ zur Baufinanzierung

FAQ zur Baufinanzierung

Ihre Fragen...

  • Welche Schritte sind für die Auszahlung notwendig?

- Alle im Anschreiben „Kreditzusage“ genannten Auszahlungsvoraussetzungen sind erfüllt.

- Alle im Anschreiben „Kreditzusage“ aufgeführten Unterlagen liegen vor. Unterlagen und Auszahlungsaufträge können Sie per E-Mail (auszahlung@sparda-hessen.de) oder persönlich in Ihrer Filiale einreichen.

Um die Kaufpreiszahlung in einer Summe zu zahlen, überweisen Sie einfach Ihr Eigenkapital auf Ihr SpardaGirokonto und füllen die Angaben zum Eigenkapital auf dem „Auszahlungsauftrag“ aus. Wir überweisen dann den Gesamtbetrag des Kaufpreises in einer Summe. Sollten Sie einen Teil des Kaufpreises bereits gezahlt haben (eigene Mittel oder eine weitere Finanzierung) reichen Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis (Kopie Kontoauszug mit Empfängerangaben) ein.

  • Was ist eine Fälligkeitsmitteilung und woher und wann bekomme ich diese?

Die Fälligkeitsmitteilung erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Notar:in, wenn alle im Kaufvertrag genannten Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung, die vom/von der Notar:in zu überwachen sind, erfüllt sind.

  • Was ist ein notarieller Kaufvertrag?

Den Kaufvertrag zum Erwerb/Übergabe einer Immobilie/Grundstück schließen Käufer:in und Verkäufer:in bei einem/einer Notar:in. Der Kaufvertrag legt alle Rechte und Pflichten zwischen Verkäufer:in und Käufer:in fest. Auch die Fälligkeitsvoraussetzungen für die Zahlung des Kaufpreises werden festgelegt.

  • Welche Schritte sind für die Auszahlung notwendig?

- Alle im Anschreiben „Kreditzusage“ genannten Auszahlungsvoraussetzungen sind erfüllt.

- Alle im Anschreiben „Kreditzusage“ aufgeführten Unterlagen liegen vor. Unterlagen und Auszahlungsaufträge können Sie per E-Mail (auszahlung@sparda-hessen.de) oder persönlich in Ihrer Filiale einreichen.

Bitte fügen Sie Ihrem Auszahlungsauftrag Rechnungen und Belege Ihrer Modernisierungsmaßnahmen bzw. Ihres Bauträgers bei.

  • Was ist ein Bautenstandsbericht und woher bekomme ich diesen?

Der Bautenstandsbericht dokumentiert den Fertigstellungsgrad Ihrer Immobilie bzw. Modernisierungsmaßnahmen ausgedrückt in Prozent und/oder betraglich. Sie erhalten dieses Dokument von Ihrem/Ihrer Bauleiter:in, Architekt:in oder Bauträger. Sollten Sie die geplanten Maßnahmen in Eigenregie ausführen, können Sie uns den aktuellen Bautenstand auch mit aussagekräftigen Fotos nachweisen.

  • Was bedeutet Fertigstellungsbericht und woher bekomme ich diese Unterlage?

Der Fertigstellungsbericht dokumentiert die vollständige Fertigstellung Ihrer Immobilie/Modernisierungsmaßnahmen. Er kann in Form eines Übergabeprotokolles vom Bauträger bzw. von dem/der Architekt:in vorliegen. Alternativ können auch aussagekräftige Fotos der umgesetzten Modernisierungen an uns übermittelt werden.

  • Was ist eine Restschuldbestätigung?

Um Ihr Darlehen bei einer anderen Bank/Versicherung/ Bausparkasse abzulösen, schreiben wir das entsprechende Institut an und fragen den abzulösenden Betrag zum Ablösetermin beim abzulösenden Institut an. Um diese Informationen zu erhalten, benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Kundenvollmacht zur Ablösung, diese erhalten Sie zusammen mit Ihrem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.

Die Rückmeldung des abzulösenden Instituts nennt man „Restschuldbestätigung“. Sobald uns Ihre Kundenvollmacht vorliegt, kümmern wir uns um die Ablösung Ihrer Finanzierung - Sie müssen selbst nicht mehr aktiv werden.

Allgemeine Begriffe:

Mit Ihrer Darlehenszusage haben wir Ihnen 3 Auszahlungsaufträge übersandt. Ein weiteres Formular finden Sie direkt hier. Ihre Auszahlungsaufträge und ggfs. weitere, zur Auszahlung notwendige Unterlagen gem. Ihrer Darlehenszusage, können Sie uns direkt an auszahlung@sparda-hessen.de senden.

Hierbei handelt es sich um ein Entgelt für die von der Bank bereitgestellten, jedoch vom/von der Kreditnehmer:in zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteilbeträgen.

Bereitstellungszinsen fallen ab dem im Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag unter Punkt 3.2 genannten Zeitpunkt an und werden in Prozent pro Monat berechnet.

Die Darlehenskontonummer finden Sie auf der ersten Seite des Darlehensvertrages oben rechts unter dem Punkt „Rechnungsnummer gemäß §14 Abs. 4 Nr. 4 UStG“

Die vereinbarte Darlehensrate (siehe Punkt 4 „Darlehensrückzahlung und Laufzeit“ im Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag) wird erstmals zum 30. des Monats, in dem die Vollauszahlung erfolgt ist, in voller Höhe Ihrem Belastungskonto lt. Darlehensvertrag belastet.

Je Darlehenskonto werden Ihnen bis zur Vollauszahlung, jeweils zum 30. eines Monats, nur die anteiligen Zinsen auf den bereits ausgezahlten Darlehensbetrag belastet.

Abweichende Regelung bei KfW Darlehen:

Der Tilgungsbeginn ist im Darlehensvertrag Förderkredit definiert. Sollte es zu dem vereinbarten Termin noch einen Auszahlungsanspruch aus dem KfW Darlehen bestehen, wird Ihnen der neue Tilgungsbeginn rechtzeitig von uns mitgeteilt.

Der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Gesamtlaufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.

Für Finanzierungen, bei denen die Gesamtkosten des Vorhabens (z.B. Kaufpreis, Modernisierungsmaßnahmen) höher sind als der Darlehensbetrag, benötigen wir einen Nachweis für das von Ihnen eingesetzte Eigenkapital.

Sollten Sie das Eigenkapital bereits eingesetzt haben reichen Sie uns bitte einmalig einen entsprechenden Nachweis ( Kopie Kontoauszug mit Empfängerangaben) ein. Sofern das Eigenkapital auf Ihrem SpardaGirokonto bereit steht, können Sie dies durch Angabe auf Ihrem Auszahlungsauftrag zur Überweisung mit anweisen ( siehe Ausfüllhilfe unter : Auszahlungsauftrag)

Bitte berücksichtigen Sie, dass Eigenkapital immer vor Einsatz der Darlehensmittel verwendet werden muss.

Zusammen mit Ihren Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen erhalten Sie die Grundschuldbestellungsurkunde zur Vorlage und Beurkundung bei einem/einer Notar:in Ihrer Wahl. Nach Beurkundung leitet der/die Notar:in die Unterlagen zur Eintragung an das zuständige Grundbuchamt weiter. Sobald die Grundschuld im Grundbuch eingetragen wurde, erhält der/die Notar:in einen Eintragungsnachweis vom Grundbuchamt und leitet diesen an Sie und auch an die finanzierende Bank weiter.

Das Grundbuch ist ein Register, das beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt wird. Es gibt Auskunft über die Größe, Nutzungsart und Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks. Des Weiteren sind Lasten und Rechte in dem Register aufgelistet. Die vollständige Abschrift der zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen ist der Grundbuchauszug. Diesen erhalten Sie auf Anforderung bei Ihrem zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt). Er kann auch von uns in Ihrem Auftrag kostenpflichtig abgefragt werden.

Wenn zur Absicherung Ihres Darlehens eine neue Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden muss, erhalten Sie diese Unterlage mit Ihrem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag. Mit dieser Unterlage gehen Sie zu einem/einer Notar:in Ihrer Wahl und bitten um Eintragung der Grundschuld. Alle benötigten Daten sind bereits auf dem entsprechenden Formular eingetragen.

Eine Notarbestätigung (Rangbescheinigung) ist eine Bestätigung des Notars bzw. der Notarin gegenüber der Bank, dass der rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht. Sie ermöglicht die schnellere Auszahlung des Darlehens, bevor die Eintragung im Grundbuch vollzogen ist. Diese Rangbescheinigung können Sie bei Bedarf bei einem/einer Notar:in Ihrer Wahl anfordern.

Im Grundbuch sind alle Eintragungen in Abteilung II und III in einer Rangfolge eingetragen, die durch das Datum und die Reihenfolge der Eintragungen bestimmt wird. Durch einen Rangrücktritt kann diese Rangfolge verändert werden. Wenn ein Rangrücktritt notwendig ist, informieren wir Sie darüber in Ihrem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag. Den Rangrücktritt beauftragen Sie bitte bei einem/einer Notar:in Ihrer Wahl.

Eine Sonderzahlung können Sie selbständig auf Ihr Darlehenskonto überweisen. Die Darlehenskontonummer finden Sie auf der ersten Seite des Darlehensvertrages oben rechts unter dem Punkt „Rechnungsnummer gemäß §14 Abs. 4 Nr. 4 UStG“.

Abweichende Regelung bei KfW Darlehen: siehe Darlehensvertrag Förderkredit

Vorlasten sind Grundbucheintragungen, die unserer Grundschuld im Grundbuch in der Rangfolge vorgehen. Diese können sowohl in Abteilung II, als auch in Abteilung III eingetragen sein.

In der Regel ist ein berechtigtes Interesse zur vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens gegeben, wenn Sie Ihre Immobilie veräußern möchten. Bitte beachten Sie, dass bei vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung von uns berechnet wird, die von Ihnen zu tragen ist. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung können Sie jederzeit online unverbindlich über unseren Vorfälligkeitsentschädigungsrechner ermitteln.

Die Grundschuld-Zweckerklärung erhalten Sie zusammen mit Ihrer Darlehenszusage und den Vertragsunterlagen. Bitte reichen Sie uns diese, unterschrieben von allen Eigentümern, zusammen mit dem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag wieder ein.

Um die Grundschuld mit dem vereinbarten Darlehen zu koppeln, ist eine Zweckerklärung notwendig. Bei unserer Zweckerklärung in der engen Fassung wird immer eine Verbindung zwischen der Grundschuld als Sicherheit und dem vereinbarten Baufinanzierungsdarlehen hergestellt.

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