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Staatliche Förderung macht Vermögenswirksame Leistungen noch attraktiver!
Diese können monatlich zwischen 6 und 40 Euro liegen. So tragen Arbeitgeber zum Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter/-innen bei. Auch der Staat unterstützt die Anlage von VL – mit der Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ).
Wichtiger Hinweis: Zahlt Ihr Arbeitgeber keine VL, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen - denn: Auch wenn der Arbeitgeber nichts dazu gibt, können die Sparraten als Eigenleistung vom Gehalt über den Arbeitgeber direkt in den VL-Vertrag eingezahlt werden.
Für die Zahlung von VL gilt stets: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der Arbeitnehmer abschließt. Sparformen, die hierfür infrage kommen, sehen Sie beispielhaft in nachfolgender Übersicht.
Anlageform | staatliche Förderung | maximal zu versteuerndes Einkommen als eine der Voraussetzungen (alleinstehend / zusammen veranlagt) | |
---|---|---|---|
Bausparvertrag | Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen 9 % auf max. 470 €, höchstens 43 € | 17.900 € / 35.800 € | mehr erfahren |
Wohnungsbauprämie 8,8 % auf max. 512 €, höchstens 45 €, VL werden nicht angerechnet | 25.600 € / 51.200 € ab 2021: 35.000 € / 70.000 € | Hinweis: Ab 2021 erhöht sich die Wohnungsbauprämie von 8,8 % auf 10 % – und auch die Einkommensgrenzen werden angehoben! mehr erfahren | |
Aktienfonds-Sparplan | Arbeitnehmersparzulage beim Fondssparen 20 % auf max. 400 €, max. 80 € | 20.000 € / 40.000 € | mehr erfahren |
Banksparplan | keine | entfällt | gehört b. a. w. nicht zu unserem Angebot |
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