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Staatliche Förderung macht Vermögenswirksame Leistungen noch attraktiver!
Diese können monatlich zwischen 6,65 und 40,00 Euro liegen. So tragen Arbeitgeberunternehmen zum Vermögensaufbau ihrer Mitarbeiter:innen bei. Auch der Staat unterstützt die Anlage von VL – mit der Arbeitnehmer-Sparzulage (ASZ).
Wichtiger Hinweis: Zahlt Ihr Arbeitgeberunternehmen keine VL, haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen – denn: Auch wenn das Arbeitgeberunternehmen nichts dazu gibt, können die Sparraten als Eigenleistung vom Gehalt über das Arbeitgeberunternehmen direkt in den VL-Vertrag eingezahlt werden.
Für die Zahlung von VL gilt stets: Das Geld fließt nicht aufs Gehaltskonto, sondern in einen Sparvertrag, den der/die Arbeitnehmer:in abschließt. Sparformen, die hierfür infrage kommen, sehen Sie beispielhaft in nachfolgender Übersicht.
Anlageform | staatliche Förderung | maximal zu versteuerndes Einkommen als eine der Voraussetzungen (alleinstehend / zusammen veranlagt) | |
---|---|---|---|
Bausparvertrag | Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen 9 % auf max. 470 €, höchstens 43 € | 17.900 € / 35.800 € | mehr erfahren |
Wohnungsbauprämie 10 % auf max. 700 €, höchstens 70 €, VL werden nicht angerechnet | 35.000 € / 70.000 € | mehr erfahren | |
Aktienfonds-Sparplan | Arbeitnehmersparzulage beim Fondssparen 20 % auf max. 400 €, max. 80 € | 20.000 € / 40.000 € | mehr erfahren |
Banksparplan | keine | entfällt | gehört b. a. w. nicht zu unserem Angebot |
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