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Studium & Geld: Finanzierung durch Kredite

In den kommenden Wochen bereiten sich erneut zahlreiche Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufen auf ihre Abiturprüfung vor, um diesen Abschluss – nun schon im zweiten Jahr – unter erschwerten Corona-Bedingungen zu absolvieren. Einige möchten im Anschluss studieren, was eine vorausschauende Finanzplanung erforderlich macht: Reichen vorhandene Einnahmequellen für die Zeit des Studiums aus oder müssen möglicherweise auch Kreditmittel her?

Vor allem, wer fern des Elternhauses studieren und selbstständig wohnen möchte, benötigt finanzielle Mittel, die sich – je nach Wohnsituation und Konsumbedürfnissen – schnell auf mehr als 1.000 Euro monatlich belaufen können (siehe auch unseren Artikel zum Finanz-Check ). Hilfreich sind bei der Ermittlung des Finanzbedarfs Online-Rechner auf Portalen wie zum Beispiel blitzrechner.de , unicum.de oder studieren.de . Gute Anhaltspunkte liefert darüber hinaus der easyCredit-Blog .

Wer seine notwendigen Ausgaben allein aus finanzieller Unterstützung der Eltern oder ein gegebenenfalls studienbegleitendes Ausbildungseinkommen (etwa, wie beim Dualen Studium ) nicht decken kann, ist auf weitere Einkunftsquellen angewiesen. Neben Stipendien, BAFöG , Studentenjobs und Praktika in den Semesterferien kommen hierfür grundsätzlich auch Kredite in Betracht.

Bei Krediten an Studierende sind im Wesentlichen zwei Varianten zu unterscheiden:

Zum einen gibt es den klassischen Studienkredit der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der speziell für Studium und Promotion zweckgebunden ist. Zum anderen können auch Ratenkredite privater Anbieter in Betracht kommen.

Beide Kreditarten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zweckbindung, Auszahlung, Konditionsgestaltung, Zins- und Tilgungsmodalitäten erheblich voneinander, wie im Folgenden beschrieben.


Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Studienkredit 174)

Dieser KfW-Studienkredit – der beispielsweise auch mit BAFöG sowie dem Bildungskredit (KfW-Programm 173 für Schüler und Studierende in den letzten Jahren der Ausbildung) kombinierbar ist – wird unabhängig vom Einkommen mit flexibler Rückzahlung gewährt. Sicherheiten müssen hierfür nicht gestellt werden.

Ein wesentlicher Unterschied zum Ratenkredit privater Anbieter zeigt sich in der Art der Auszahlung: Denn diese erfolgt nicht in einer Summe, sondern monatlich in Raten zwischen 100 und 650 Euro.

Die Dauer dieser Förderung – und damit auch die maximal mögliche Kredithöhe – hängt davon ab, in welchem Alter man das Studium beginnt: Liegt dieses nicht höher als 24 Jahre, kann die Förderung bis zu 14 Semester gewährt werden. Hieraus errechnet sich ein maximaler Kreditbetrag in Höhe von:

84 Monate (= 14 Semester á 6 Monate) x 650 Euro (monatlich) = 54.600 Euro.

Der KfW-Studienkredit kann bis zum Alter von maximal 44 Jahren (bei Studienbeginn) gewährt werden (in diesem Fall beträgt die nach Altersgruppen gestaffelte Förderdauer aber beispielsweise nur noch maximal sechs Fördersemester).

Auszahlung und Zinsgestaltung des KfW-Studienkredits

Bei der ratierlichen Auszahlung ist zu beachten, dass die auf diesen Kredit entfallenden Sollzinsen regulär direkt von den monatlichen Auszahlungsüberweisungen abgezogen werden. Da die Kreditsumme, auf die der Zins berechnet wird, aber mit jeder weiteren Auszahlung steigt, wird hierdurch normalerweise auch der Abzug mit jedem zusätzlichen Monat größer – was den Auszahlungsbetrag entsprechend immer weiter reduziert.

Hinweis: Momentan sieht die Situation angesichts der aktuellen Corona-Lage etwas anders aus – die KfW hat hierzu auf ihren Seiten folgende Sonderregelung veröffentlicht: „Wegen der Coronakrise liegt der Zinssatz bei 0%. Deshalb bleibt Ihre monatliche Auszahlung bis zum 31.12.2021 unverändert und Sie erhalten den vollen Betrag.“ Dieser „Null-Zinssatz“ gilt bis zum Jahresende für alle Auszahlungen aus dem Kredit. Ab dem 01.01.2022 gilt dann laut KfW wieder der reguläre Zinssatz. (Quelle: kfw.de , Stand: 03.03.2021)

Doch auch nach bzw. abseits dieser vorübergehenden Sonderregelung gibt es eine Option, die monatlich steigende Auszahlungskürzung insgesamt zu vermeiden: und zwar, indem ein sogenannter Zinsaufschub vereinbart wird. Die Zinsen werden dann erst später fällig, sodass die Auszahlungsrate durchgehend in voller Höhe verfügbar ist.

Tipp: Da der Zinssatz für den KfW-Studienkredit grundsätzlich variabel ist, empfiehlt es sich, für die Rückzahlung einen Festzins zu vereinbaren, um das Risiko eines Zinsanstiegs im vereinbarten Zeitraum auszuschließen.

Rückzahlung des KfW-Studienkredits

Nach Auszahlung der letzten Rate beginnt eine Karenzphase , die regulär 18 Monate bzw. – sofern sie inmitten eines Semesters beginnt – maximal 23 Monate dauert. In dieser Zeit fallen nur die Zinsen (also noch keine Tilgung) an. Absolventinnen bzw. Absolventen soll so die Gelegenheit gegeben werden, erst einmal einen bezahlten Arbeitsplatz zu finden, um aus dem Gehalt dann die Rückzahlung des Studienkredits leisten zu können.

Im Falle eines vereinbarten Zinsaufschubs werden mit Beginn der Rückzahlung des Kredites dann auch die Zinszahlungen fällig: entweder als Einmalbetrag zu Beginn der Tilgungsphase (dann entstehen keine zusätzlichen Kosten) – oder aber dem Kreditbetrag zugerechnet (kapitalisiert) im Rahmen der monatlichen Raten für den Gesamtbetrag. Die Raten werden hierdurch entsprechend höher. Insofern sollte man sich dies beizeiten überlegen und bei der Planung berücksichtigen.

Wer schon vor Ablauf der Karenzzeit ausreichend solvent ist, kann mit der Rückzahlung auch schon eher beginnen – und damit Zinskosten einsparen!

Die Laufzeit des KfW-Studienkredites darf 25 Jahre nicht überschreiten. Unter Berücksichtigung dieses Limits kann die Höhe der Rückzahlungsraten aber relativ frei gewählt und Tilgungsraten unter Beachtung bestimmter Fristen auch angepasst werden. Sondertilgungen, mit denen die Tilgungsdauer insgesamt verkürzt und dadurch auch wieder Zinskosten eingespart werden können, sind als „Außerplanmäßige Rückzahlungen“ ebenfalls möglich.

Hinweis: Nachlässe wie beim BAFöG , wo ein Teil nicht zurückgezahlt werden muss – bzw. bei vorzeitiger Rückzahlung in einer Summe auch Rabatt gewährt wird sind beim KfW-Studienkredit nicht vorgesehen. Hier ist alles zurückzuführen.


Private Ratenkredite für Studenten

Neben den staatlichen Förder- bzw. Kreditprogrammen bieten auch private Anbieter – beispielsweise die TeamBank AG mit dem easyCredit – Studierenden unter bestimmten Voraussetzungen geeignete Kredite an. Die Teambank ist langjähriger genossenschaftlicher Kooperationspartner der Sparda-Bank Hessen und stellt mit dem easyCredit-Blog auch ein hilfreiches Online-Informationsportal fürs Studium und dessen Finanzierung bereit: Sie finden hier wertvolle Tipps, Verlinkungen zu weiteren Informationsquellen und Hinweise zum easyCredit für Studierende.

Ein privater Ratenkredit (oft auch als Privat- oder Konsumentenkredit bezeichnet) kann sinnvoll sein, wenn bestimmte Beträge – beispielsweise in Verbindung mit dem Bezug einer Wohnung am Studienort – sofort benötigt werden: etwa für die Einrichtung oder die Anschaffung von Elektrogeräten (zum Beispiel Kühlschrank, Herd und Waschmaschine). Auch ein Gebrauchtwagen oder die Finanzierung eines Auslandssemesters können Verwendungsmöglichkeiten sein. Mitunter erhalten Studierende sogar Sonderkonditionen – nachfragen lohnt sich.

Bei der Auszahlung zeigt sich wieder der Unterschied zum KfW-Studienkredit: Denn der private Ratenkredit wird sofort vollständig in einer Summe ausbezahlt und dann in Raten (bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil) zurückgeführt.

Voraussetzung für die Kreditgewährung ist bei vielen Anbietern allerdings ein regelmäßiges Einkommen. Doch gibt es alternativ – sofern beim „Studiosus“ entsprechende Einkünfte nicht vorhanden sind – auch andere Möglichkeiten, die Bedingungen zu erfüllen: beispielsweise, den Kredit mit einen Elternteil gemeinsam zu beantragen oder die Eltern als Bürgen aufzunehmen.

Tipp: Auch nach dem Studium kann ein privater Ratenkredit gute Dienste leisten: Zum Beispiel, wenn Sie nach dem Bezug von BAFöG erwägen, diese Förderung in einer Summe zurückzuzahlen, um so einen bestimmten Nachlass hierauf zu erhalten. In diesem Fall lohnt es sich, einfach mal mit spitzem Bleistift durchzurechnen, ob der im Raum stehende BAFöG-Nachlass die Kosten für einen infragekommenden Kredit eventuell überragt. Falls ja, kann die Kreditaufnahme sogar beim Sparen helfen!

Bei Interesse an einem Kredit während oder nach dem Studium sollten angehende oder schon fertige Studentinnen und Studenten sich am besten einfach mal bei der Bank ihres Vertrauens nach deren Angeboten erkundigen. Denn Wissen lohnt immer!

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