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Immobilienkauf – mit diesen Nebenkosten muss man rechnen

Abends auf der eigenen Terrasse sitzen, den Kindern beim Spielen im Garten zugucken und die Abendsonne genießen: Der Traum vom eigenen Grund und Boden, von den eigenen vier Wänden wird heute so intensiv wie nie geträumt. Kein Wunder, die Zinsen sind schließlich niedrig, der Überblick dank zahlreicher Portale gut. Beim Grundstücks- und Immobilienkauf lauern jedoch zusätzliche Kosten. Welche das sind – und mit viel man rechnen muss –, das haben wir uns einmal angesehen.

Bei jedem Immobilien- oder Grundstückskauf gibt es drei obligatorische Posten, die immer zum Kaufpreis hinzukommen:

Die Grunderwerbssteuer

Sie wird vom Bundesland beim Kauf eines Grundstücks erhoben. Zum Grundstück gehört dabei neben dem Grund und Boden auch das, was darauf gebaut ist. Das heißt: Wer ein Haus kauft, der zahlt in der Regel mehr Grunderwerbssteuer, weil der Kaufpreis natürlich höher ist als bei einem Grundstück (es ist ja bereit bebaut). In Hessen beträgt die Steuer sechs Prozent des Kaufpreises.

Der Grundbucheintrag

Das Grundstück oder die Immobilie muss außerdem ins Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuch ist ein Register, in das alle Grundstücke und die Eigentumsverhältnisse dieser eingetragen werden. Auch damit verbundene Rechte und Belastungen (Hypotheken) werden dort eingetragen. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht. Für die Eintragung werden weitere 0,5 Prozent des Kaufpreises fällig.

Der Notar

Notare beglaubigen und beurkunden Rechtsgeschäfte. Das kostet weitere 1,5 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

Ein Beispiel:

Angenommen, man möchte in Hessen ein Einfamilienhaus für 500.000 Euro kaufen. Es kommen dann zusätzlich 30.000 Euro Grunderwerbssteuer, 7.500 Euro für den Notar und 2.500 Euro für den Eintrag ins Grundbuch hinzu. Macht in der Summe schon 540.000 Euro, also ganze acht Prozent mehr.

Optional: Der Makler

War zusätzlich noch ein Makler im Spiel, kommen weitere Kosten auf den Käufer zu. Seit Ende Dezember 2020 gilt hier ein neues Gesetz zur Regelung der Maklerprovision: Beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen muss sie zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden. Die Höhe der Provision schwankt von Bundesland zu Bundesland und ist nicht festgelegt, in Hessen waren bislang 5,95 Prozent üblich. Nimmt man diesen Wert als Beispiel und teilt ihn zwischen Käufer und Verkäufer auf, bleiben also 2,975 Prozent des Kaufpreises, die der Käufer für die Vermittlungstätigkeit des Maklers bezahlen müsste. In unserem Beispiel wären das 14.875 Euro. Insgesamt wird unsere Beispiel-Immobilie damit um rund elf Prozent teurer.

Was bedeutet das alles in Zahlen?

Wer über den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks nachdenkt, der sollte imstande sein, mindestens diese Kaufnebenkosten – bei unserer Beispielimmobilie im Wert von 500.000 Euro wären das inklusive Makler 54.875 Euro – aus eigener Tasche bezahlen zu können. Als optimal wird angesehen, wenn man etwa 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten durch bereits angespartes Kapital begleichen kann. Bei 554.875 Euro wären das 110.975 (20 Prozent) beziehungsweise 166.462 Euro (30 Prozent).

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