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Studium und Geld: BAföG

Studieren in Deutschland kann auch ohne Studiengebühren durchaus teuer werden. Der Umzug in eine fremde Stadt, oft weit entfernt vom Elternhaus, und der plötzliche Druck, auf eigenen Beinen stehen zu müssen, ist für viele Studierende mit wenig Geld nicht einfach. Wenn es um die Finanzierung des Studiums geht, ist das BAföG in Deutschland eine der beliebtesten Lösungen.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, ist Teil des SGB I und eine gesonderte Sozialleistung, die das Ziel hat, jungen Menschen Bildungschancen und den beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Der BaföG-Satz ist kein monatliches Geldgeschenk des Staates, sondern eine Art Studierendendarlehen, das nicht vollständig zurückgezahlt werden muss.

Grundsätzlich ist jeder Studierende unter 31 Jahren antragsberechtigt. Ob und welchen Satz ein Antragsteller erhält, hängt vorwiegend von den finanziellen Rahmenbedingungen ab. Allen voran vom eigenen Zuverdienst und dem Einkommen der Eltern. Hinzu kommt die Art des BAföG-Bedarfs, abhängig von der Ausbildungsart. Der Bedarfssatz schwankt also von Fall zu Fall. Die Förderung ist ein zinsloses Darlehen, von dem tatsächlich aber nur die Hälfte des Betrags zurückgezahlt werden muss.

Studierende, die bei den Eltern wohnen, erhalten etwa maximal 383 Euro im Monat. Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und selbst ihre Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, können hingegen bis zu 861 Euro bekommen. Wer BaföG in Anspruch nehmen möchte, muss sein Bachelor-Studium vor dem 31. Lebensjahr beginnen. Im Falle eines Master-Studiums ist es das 35. Lebensjahr. Ab dem 31. Lebensjahr wird der BAföG-Satz unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern ermittelt.

Der Antrag sollte unbedingt rechtzeitig gestellt werden. Zum einem kann er nicht rückwirkend gestellt werden. Das heißt beispielsweise: Wird der Antrag erst im November gestellt, beginnt der Bewilligungszeitraum auch erst in diesem Monat. Sollte das Studium bereits im Oktober aufgenommen worden sein, geht das Geld eines ganzen Monats verloren. Zum anderen werden gerade zu Semesterbeginn viele neue Anträge gestellt. Die Bearbeitungszeit ist dann entsprechend lang. Die Bitte vieler Studentenwerke lautet daher: Anträge bis spätestens einen Monat vor Semesterbeginn stellen.

Ein Studium mit eigenen Kindern wird beim BAföG auf zwei Wegen erleichtert. Zum einem gibt es für die Betreuung jedes Kindes im gleichen Haushalt monatlich 150 Euro Betreuungszuschlag. Zum anderen erhalten Eltern einen Freibetrag. Für jedes Kind dürfen Empfänger noch einmal 570 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Für Lebenspartner erhöht sich der anrechnungsfreie Betrag zusätzlich um 630 Euro im Monat. Ein parallel laufendes Stipendium ist bis zu einer Höhe von 300 Euro pro Monat von der Anrechnung befreit.

Erwähnenswert ist außerdem, dass Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr familienversichert sind und somit keine Versicherungskosten selbst tragen müssen. Zahlen sie die Versicherung dennoch aus eigener Tasche, wird diese zu hohem Anteil von den Versicherungszuschlägen der Förderung wieder ausgeglichen.

Egal, wie hoch die Förderung ausfällt, der Grundbetrag des BAföGs setzt sich immer zu 50 % aus einem zinsfreiem Darlehen und 50 % Grundsicherung zusammen. Die Rückzahlung der Darlehenssumme beginnt in der Regel ab dem fünften Jahr nach Förderungsende. Maximal müssen 10.010 Euro zurückgezahlt werden. Getilgt wird in der Regel in monatlichen Raten von 130 Euro. Nach 77 Monatsraten wird der Restbetrag – falls vorhanden – erlassen.

Wer mit dem Gedanken spielt, BAföG zu beantragen, findet auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung weitere Informationen . Der Antrag an die Studentenwerke kann sowohl per Post als auch elektronisch gestellt werden. Informationen dazu gibt es auf den Internetportalen des jeweiligen Studentenwerks.

Sollte die antragstellende Person nur einen geringen oder gar keinen BAföG-Satz erhalten, bleiben dennoch finanzielle Perspektiven für das Studium: Es gibt immer die Möglichkeit, einem Minijob nachzugehen, oder sich auf ein Stipendium zu bewerben. Alternativ kann die Aufnahme eines Bildungskredits – besonders in Niedrigzinszeiten – eine valide Option darstellen.

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