Sparda-Bank Hessen eG

Übersicht

Blättern

Finanzen im Dualen Studium

Studium und Geld – Finanzen beim Dualen Studium

Die Wege zum Bachelor und Master sind heutzutage vielfältig: Unterschiedliche Arten von Hochschulen befähigen zum akademischen Abschluss in unterschiedlicher Studiendauer. Auch die Abläufe mit mehr oder weniger praktischem Bezug variieren von Hochschule zu Hochschule – ebenso wie die Verdienstmöglichkeiten während des Studiums. Beim praxisintegrierenden Dualen Studium steigen Studierende beispielsweise im Rahmen eines Ausbildungsvertrages schon gleich auch in die Arbeitswelt ein – und beziehen in dieser Zeit bereits eine Ausbildungs- bzw. Studienvergütung.

Ein Beispiel hierfür ist das Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim ( DHBW Mannheim ), mit der auch die Sparda-Bank Hessen schon kooperiert und erfolgreiche Absolventinnen bzw. Absolventen hervorgebracht hat. Während des dreijährigen Studiums wechseln sich Praxis- und Studiensemester hier in etwa vierteljährlichen Blöcken bis zum Bachelor-Abschluss ab. Der Preis, den die Studierenden für diesen vergleichsweise schnellen praxisorientierten akademischen Abschluss zahlen, ist ein straffes Programm im schulisch organisierten Klassenverband mit Anwesenheitspflicht. Semesterferien gibt es nicht – stattdessen wird während der Praxisphasen im Unternehmen ganz regulär Urlaub genommen. Also nichts mit dem sprichwörtlich lockeren Studentenleben – das Duale Studium erfordert eine größtenteils fremdgesteuerte Disziplin. Allerdings werden solchermaßen vorgegebene Strukturen hin und wieder auch als hilfreich empfunden – besonders Menschen, die ein wenig zum Prokrastinieren neigen, wissen diese Führung mitunter sehr zu schätzen.

Früher fertig und dabei auch für die Praxis schon bestens qualifiziert

Im Hinblick auf einen oft schon sicheren Arbeitsplatz nach dem Studium beim Ausbildungsbetrieb kann der Weg des Dualen Studiums in jedem Fall punkten. Auch fremde Unternehmen stellen solche Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen gerne ein: Denn im Gegensatz zu vielen anderen Studentinnen und Studenten haben diese die Praxis bereits kennengelernt, wissen sich in Betriebsabläufe zu integrieren und haben eine Menge berufspraktischer Fachkenntnisse gleich mit im Gepäck.

Schon während des Studiums Gehalt beziehen – doch Vorsicht: Es fallen auch Kosten an!

Für manch einen mag das Duale Studium neben den zuvor genannten Gründen auch aus finanziellen Erwägungen heraus attraktiv erscheinen. Doch hier sei Vorsicht angeraten – keinesfalls sollten die Finanzen den (alleinigen) Ausschlag bei der Entscheidung für diesen Studienweg geben!

Auf den ersten Blick ist das Duale Studium hinsichtlich der Ausbildungsvergütung zwar interessant – das Gehalt ist analog üblicher Azubi-Gehaltsmodelle gestaffelt und reicht unternehmensabhängig von etwa 900 Euro im ersten bis hin zu rund 1.600 Euro im dritten Studienjahr – doch stehen diesem oft erhebliche Kosten gegenüber. Bedingt durch die mitunter großen Entfernungen zwischen Hochschule und Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte, kann‘s finanziell durchaus auf ein Minusgeschäft hinauslaufen: beispielsweise, wenn die Duale Hochschule vom Arbeitsplatz bzw. auch einer gegebenenfalls kostengünstigen Wohnmöglichkeit im Elternhaus so weit entfernt liegt, dass die Anmietung einer zusätzlichen Unterkunft erforderlich ist (oder aber die Fahrtkosten explodieren). So berichtet das Portal wegweiser-duales-studium.de zu einer Befragung von über 600 dual Studierenden zum Beispiel, dass 48 Prozent mit ihrem Gehalt nicht auskommen und weitere 30 Prozent nur „gerade so“. Erschwerend kommt hinzu, dass es bei diesem Modell des Dualen Studiums ja auch keine Semesterferien gibt, in denen über bezahlte Jobs und Praktika hinzu verdient werden kann.

„Woher nehmen, wenn nicht stehlen?“ – die Finanzierung des Lebensunterhalts

Wer aus dem Elternhaus nicht auf vollständige Kompensation möglicher Finanzlücken bauen kann, ist in vielen Fällen darauf angewiesen, weitere Finanzquellen aufzutun. Ein Vorteil der Vergütung während des Dualen Studiums ist zwar, dass keine zusätzlichen Beträge für die Krankenversicherung eingeplant werden müssen – denn Sozialabgaben (für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) werden, wie bei anderen Gehältern auch, gleich vom Brutto abgeführt (was auch der späteren Rente zugutekommt) – doch die restlichen Aufwendungen über das Gehalt hinaus müssen irgendwie aufgebracht werden. Abgesehen von Stipendien oder der kaum vorhandenen Möglichkeit, einer Nebentätigkeit nachzugehen, kommen hierfür grundsätzlich folgende Wege in Betracht:

Kindergeld: Eine gängige Lösung ist, dass Eltern ihrem Nachwuchs das Kindergeld auszahlen. Seit diesem Jahr liegt der Satz bei mindestens 219 Euro monatlich. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres oder dem Abschluss der Erstausbildung (hierzu kann auch das Duale Studium zählen) gibt es den Anspruch. In bestimmten Fällen auch noch darüber hinaus. Nähere Auskünfte hierzu gibt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit .

Studien- oder Ratenkredite: Klassische Studienkredite vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) . Daneben gibt es auch private Anbieter, die Studierende unter bestimmten Voraussetzungen mit Ratenkrediten unterstützen. Ein Beispiel ist die TeamBank, genossenschaftlicher Kooperationspartner der Sparda-Bank Hessen, mit dem easyCredit .

BAFöG: Diese im klassischen Präsenzstudium durchaus gängige Art der Förderung kommt grundsätzlich auch für dual Studierende in Betracht. Auf direktem Wege scheitert der Bezug allerdings oft daran, dass Gehälter in voller Höhe angerechnet werden. Im Portal wegweiser-duales-studium.de ist dies anhand eines Beispiels folgendermaßen erläutert: „Wenn du 600 Euro monatlich verdienst, werden diese 600 Euro auch komplett von deinem Förderungsbetrag abgezogen. Die meisten dualen Studenten kommen somit für eine BAföG-Förderung nicht in Frage oder bekommen nur sehr wenig. Wer mehr als 861 Euro im Monat verdient, geht komplett leer aus.“ Weitere Informationen zum Thema BAFöG haben wir für Sie in unserem Magazin-Artikel Uni und Geld: BAFöG zusammengefasst.

Tipp: Wie eingangs angedeutet, kann es aber – auch, wenn die Ausbildungsvergütung zunächst über dem Bedarfssatz von 861 Euro liegt – noch einen anderen Weg geben, zumindest nachträglich in den Genuss von BAFöG zu gelangen: Stichwort: „Steuererklärung“. Zum Tragen kann dieser Weg beispielsweise kommen, wenn die Entfernung zwischen Dualer Hochschule und Arbeitsstätte sehr groß ist – sprich: wenn während und wegen des Studiums sehr hohe Ausgaben für Fahrten oder Unterkünfte etc. anfallen. Diese können in der Regel steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden und somit – vereinfacht ausgedrückt – das anzurechnende Einkommen mindern. So kann man dann doch wieder in der Range liegen, die den Bezug von BAFöG sinnvoll möglich macht.

Tipp: Erkundigen Sie sich am besten im Rahmen einer Steuerberatung nach diesbezüglichen Möglichkeiten, denn gerade beim Dualen Studium können – bedingt durch das regelmäßige Einkommen einerseits und den oft vergleichsweise hohen Aufwendungen auf der anderen Seite – steuerliche Optionen ausgeschöpft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies beispielsweise auch die steuermindernde Anerkennung einer sogenannten doppelten Haushaltsführung sein.

Fazit

Die Möglichkeiten des Studierens sind vielfältig und unterscheiden sich hinsichtlich einhergehender Finanzspielräume zum Teil erheblich. Daher gilt es, im Vorfeld alle Pros und Contras gegeneinander abzuwägen und sich im Hinblick auf individuelle Lebensvorstellungen und Berufswünsche für einen Weg zu entscheiden. Für den besten Start in ein erfülltes (Berufs-)Leben!

Übersicht

Blättern

Kontakt
Termin
Vor Ort
FAQ
Kontakt

Rufen Sie uns an - wir sind gerne Mo. - Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.

069 7537-0
Termin

Wir beraten Sie gerne in unseren Filialen, telefonisch oder online. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.

Vor Ort

Immer in Ihrer Nähe

Finden Sie schnell und einfach den Weg zur nächsten Filiale oder die nächste kostenfreie Möglichkeit zum Geldabheben.

FAQ

Sie haben Fragen? Wir die Antworten!