Sparda-Bank Hessen eG
Mit niedrigem Darlehenszins und staatlichen Prämien ins Wohnglück!

Hier können Sie Ihren Bedarf berechnen und Ihren Bausparvertrag auf Wunsch auch gleich online abschließen:

Bausparen - häufige Fragen & Antworten

Wichtige Fragen und Antworten zum Bausparen
und den staatlichen Fördermöglichkeiten hierfür:

Mit Wohn-Riester profitieren Sie von Zulagen und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen beim Bauen, Kaufen, Umschulden oder bei der Modernisierung Ihres selbstgenutzten Wohneigentums zum barrierefreien Wohnen.

(Stand: 01/2018)

Mit dem Eigenheimrentengesetz (EiGRentG) wird das mietfreie Wohnen im Alter seit 2008 als Baustein zur privaten Altersvorsorge staatlich gefördert. Wohn-Riester-Sparer kommen ihrem Wunsch von Wohneigentum oder dessen barrierefreier Modernisierung schneller näher.

Konkret bedeutet das: Wenn Sie bauen, kaufen, entschulden, umschulden oder barrierefrei modernisieren möchten, profitieren Sie mit der Wohn-Riester-Förderung1 von Zulagen und ggf. zusätzlichen Steuervorteilen.

Diese wirken in der Sparphase wie Sonderzahlungen und in der Darlehensphase wie Sondertilgungen. Folglich verkürzen sich durch so eine zusätzliche Zahlung oder Tilgung die Spar- und Darlehenslaufzeiten und die Gesamtfinanzierungskosten sinken.

(Stand: 01/2018)

1 Bei Berechtigung, es gelten die jeweiligen Voraussetzungen.

Förderberechtigt sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig von Einkommensgrenzen.

Wenn Sie zu einer der nachfolgenden Gruppen gehören, lohnt es sich, in einer Beratung zu prüfen, ob die Berechtigung für die Riester-Förderung bei Ihnen gegeben ist:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Richter
  • Soldaten
  • Seit dem 1.1.2013: geringfügig Beschäftigte1
  • Bezieher von Arbeitslosengeld
  • Eltern in der Erziehungszeit
  • Landwirte
  • Rentenversicherungspflichtige
  • Selbstständige auf Antrag (z. B. Handwerker, Journalisten sowie arbeitnehmerähnliche Selbstständige wie Hebammen und Künstler)
  • Personen, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, wegen voller Erwerbsminderung oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen
  • Pensionäre und Frührentner
  • Helfer im Bundes- und Jugendfreiwilligendienst

Tipp: Nicht förderberechtigte Selbstständige, Freiberufler und Ehepartner ohne berufliche Tätigkeit können über förderberechtigte Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in den Genuss von Wohn-Riester kommen.

(Stand: 01/2018)

1 Vertragsverhältnis ab 01.01.2013 geschlossen oder Ausweitung des Entgelts über 400 Euro.

Zunächst einmal sollten Sie einen Wohn-Riester-Vertrag – z. B. bei Schwäbisch Hall – abschließen.

Je nachdem, wann Sie Ihren Wunsch vom Wohneigentum verwirklichen wollen ist dies ein Bausparvertrag oder ein SofortBaugeld.

Um die Riester-Förderung (= Zulage + ggf. zusätzliche Steuervorteile) zu erhalten, reichen Sie Schwäbisch Hall den „Antrag auf Altersvorsorge-Zulage“ ein.

Für die Kinderzulage verwenden Sie den „Antrag auf Kinderzulage“. Unterstützung beim Ausfüllen erhalten Sie durch die Erläuterungen sowie Ihre Berater/-innen bei der Sparda-Bank Hessen eG vor Ort. Je früher der Antrag eingeht, desto früher wird die Zulage dem Riester-Vertrag gutgeschrieben und verzinst.

Tipp: Mit der Unterzeichnung eines Dauerzulagenantrages stellt Ihnen die Bausparkasse Schwäbisch Hall automatisch jedes Jahr einen Antrag auf Zulagen. Dies erspart Ihnen Zeit und Arbeit. Bitte teilen Sie uns hierfür etwaige Gehalts-, Kindergeld-, Familienstand- oder Wohnortsänderungen umgehend mit, denn nur dann kann sichergestellt werden, dass Sie jedes Jahr Ihre volle Riester-Zulage erhalten.

(Stand: 01/2018)

Die Höhe des monatlichen Sparbeitrags richtet sich nach dem beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen, der Familiensituation und der Anzahl der Kinder.

Einfache Formel: Gesamtbeitrag (4% vom beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen) abzüglich Riester-Förderung (Grund- und Kinderzulage/n pro Jahr, mind. 60 Euro pro Jahr pro Vertrag)

Tipp: Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt Altersvorsorgewirksame Leistungen (kurz AVWL). Nutzen Sie diese und reduzieren Sie dadurch Ihren Eigenbeitrag.

(Stand: 01/2018)

Glossar - wichtige Begriffe

Der Staat fördert die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Arbeitnehmersparzulage – beim Bausparen in Höhe von 9 % der VL.

Die Förderung ist allerdings nur bei bestimmten Anlageformen möglich. Dabei nimmt der Bausparvertrag eine besondere Rolle ein, da er die einzige staatlich geförderte risikolose Anlageform ist.

Erhalten Bausparende die volle VL in Höhe von 470 Euro pro Jahr (Verheiratete 2 mal 470 Euro), so legt der Staat also noch einmal 43 Euro (bzw. 86 Euro bei Verheirateten) dazu.

Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Förderung ist, dass der Sparer eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Weitere Informationen zur Arbeitnehmer-Sparzulage wie auch zu Vermögenswirksamen Leistungen finden Sie im Magazin-Beitrag Arbeitnehmer-Sparzulage – höhere Einkommensgrenzen seit 2024: Bausparen ist damit für noch mehr Menschen attraktiv!

(Stand: 01/2024)

Das Besondere am Bauspardarlehen...

...sind die günstigen und festen Sollzinssätze. Sie können also schon bei Vertragsabschluss auf den Cent genau kalkulieren. Das Bauspardarlehen ergibt sich aus der Differenz zwischen Bausparsumme und angespartem Guthaben. Dieses Darlehen beträgt je nach Tarifvariante zwischen ca. 50% bis 60% der gesamten Bausparsumme.

Es wird in festen monatlichen Beträgen zurückgezahlt, wobei Sonderzahlungen oder eine ganzheitliche Tilgung ebenfalls möglich sind.

Das Darlehen darf nur wohnwirtschaftlich verwendet werden. Dies umfasst aber weit mehr als nur den Hausbau oder die Renovierung.

(Stand: 01/2018)

Bausparen ist eine spezielle Form des Sparens...

.. mit Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen zur Finanzierung des Erwerbs, des Eigenheims, der Renovierung oder der Modernisierung von Wohneigentum. Bausparen wird vom Staat gleich dreifach gefördert.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man auf seine eigenen Einzahlungen die Wohnungsbauprämie (WoP) und auf die vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) und die Riesterzulage für Bausparen erhalten.

Die Bausparidee basiert auf der Erkenntnis, dass zur Finanzierung von Eigenheimen die vorhandenen Mittel des Bauherrn im Allgemeinen nicht ausreichen. Der Bausparvertrag bietet hierzu die Lösung. In der Gemeinschaft mit anderen Bausparern bespart der Vertragsinhaber zunächst seinen Bausparvertrag.

Ist ein bestimmtes Mindestguthaben vorhanden und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, erhält der Bausparer mit der Zuteilung des Vertrags das angesparte Bausparguthaben inkl. Sollzinsen und Prämien sowie das zinsgünstige und zinsfeste Bauspardarlehen.

(Stand: 01/2018)

Der Bausparvertrag stellt einen wichtigen Bestandteil der Wohnbaufinanzierung dar. Außerdem wird Bausparen vom Staat mit der Arbeitnehmersparzulage (ASZ) auf VL-Einzahlungen und der Wohnungsbauprämie gleich zweifach gefördert.

Ein Bausparvertrag ist damit eine sichere und attraktive Geldanlageform. Einer der großen Vorteile des Bausparens ist der Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Bauspardarlehen.

(Stand: 01/2018)

Die Bewertungszahl legt fest, in welcher Reihenfolge die Sparer ihre Bausparmittel ausgezahlt bekommen. Sie errechnet sich aus

  • den Habenzinsen, die Sie für Ihre Einzahlungen bekommen haben
  • der Bausparsumme, auf die Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben
  • dem gewählten Bewertungszahlfaktor sowie
  • evtl. dem Leistungsfaktor

Der Bausparer kann seine Bewertungszahl selbst beeinflussen, indem er z. B. am Anfang jedes Monats einzahlt. Denn durch die taggenaue Verzinsung wächst die Bewertungszahl bei regelmäßigem Sparen schneller, als wenn Sie erst am Jahresende einzahlen. Ihre bereits erreichte Bewertungszahl wird Ihnen im Jahreskontoauszug bekanntgegeben. Die Mindestbewertungszahl legt fest, ab welcher Bewertungszahl Sie Ihr Darlehen zugeteilt bekommen.

(Stand: 01/2018)

Die Abkürzung VL steht für Vermögenswirksame Leistungen.

Diese wurden 1961 mit dem Grundgedanken ins Leben gerufen, die Arbeitnehmer durch Leistungen der Arbeitgeber und des Staates am Wachstum des Volksvermögens teilhaben zu lassen.

Heute werden pro Jahr 470 Euro für Alleinstehende (Verheiratete 2 x 470 Euro) Vermögenswirksame Leistungen mit 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.

VL können vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden und sind in der Regel tarifvertraglich festgelegt.

Die VL müssen durch den Arbeitgeber auf einem bestimmten Konto angelegt werden. Das VL-Bausparkonto ist eine gängige und risikolose Anlageform für vermögenswirksame Leistungen.

Nicht alle Arbeitgeber bezahlen die VL in voller Höhe von monatlich 40 Euro. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teilbetrag, zum Beispiel 27 Euro, besteht jedoch die Möglichkeit, die Differenz zum vollen Betrag aus der eigenen Tasche aufzufüllen, um dennoch die volle Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 43 Euro vom Staat zu bekommen.

Die Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung von VL-Anlagen betragen für Alleinstehende 17.900 Euro und für Verheiratete 35.800 Euro. Ausschlaggebend ist das zu versteuernde Einkommen.

Die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen auf Bausparverträgen wird für maximal 470 Euro jährlich mit einer 9 %-igen Arbeitnehmersparzulage gefördert.

Die Anlage vermögenswirksamer Leistungen auf Investmentfonds wird für maximal 400 Euro jährlich mit einer 20 %-igen Arbeitnehmersparzulage gefördert.

(Stand: 01/2018)

Mit der WoP "belohnt" der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag....
Die Förderung beträgt 10 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 700 EUR für Ledige (und das doppelte für Verheiratete). Pro Jahr kann man damit bis zu 70 EUR (Ledige) bzw. 140 EUR (Verheiratete) vom Staat geschenkt bekommen!

Für die Gewährung der Prämie ist maßgebend, dass das jährliche zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet (Alleinstehende 35.000 EUR, Verheiratete 70.000 EUR).

Außerdem muss der Bausparer in der Bundesrepublik unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt sein. Zu den begünstigten Zahlungen zählen neben den eigenen Einzahlungen auch Guthabenzinsen sowie vermögenswirksame Leistungen, für die kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.

Die Wohnungsbauprämie wird auf Antrag des Prämienberechtigten nach Ablauf des Sparjahres von der Bausparkasse ermittelt, im Konto des Bausparers gesondert vermerkt und in der Regel bei Zuteilung oder Ablauf der Bindungsfrist dem Bausparkonto gutgeschrieben.

Die Wohnungsbauprämie muss mit einem speziellen Formular beantragt werden, das Ihnen am Jahresanfang zusammen mit dem Kontoauszug automatisch zugeschickt wird. Der ausgefüllte Antrag sollte über die Bank, einem Bausparkassen-Außendienstmitarbeiter oder direkt an die Bausparkassen eingereicht werden.

Wichtig: Die Bausparzinsen müssen aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung gesondert mit angegeben werden.

(Stand: 04/2022)

Der Begriff "Zuteilung" bedeutet...
dass Ihr Bausparvertrag alle Voraussetzungen erfüllt, die für den Empfang Ihres Guthabens und die Beantragung des Bauspardarlehens notwendig sind. Voraussetzungen für die Zuteilung:

  • Erreichen des Mindestsparguthabens an einem der 12 Bewertungsstichtagen
  • Erreichen der für die Zuteilung erforderlichen Bewertungszahl, wenigstens in Höhe der Mindestbewertungszahl
  • Erklärung des Bausparers, dass er die Zuteilung annimmt.

Alle Bausparverträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden nach der Höhe der Bewertungszahlen geordnet. Im Rahmen der verfügbaren Zuteilungsmittel werden dann die Bausparverträge von der höchsten Bewertungszahl abwärts zugeteilt, bis die vorhandenen Mittel aufgebraucht sind. Der letzte zugeteilte Vertrag hat die sogenannte "erforderliche Bewertungszahl", die Zielbewertungszahl. Bei der Zuteilung sind alle Bausparkassen streng an ihre Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gebunden.

Außerhalb dieser Reihenfolge dürfen keine Verträge zugeteilt werden. Die bedingungsgemäße Zuteilung wird durch einen vom Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestellten Vertrauensmann überwacht.

Natürlich werden Ihre Bausparmittel nur ausgezahlt, wenn Sie sie zu diesem Zeitpunkt auch haben wollen. Falls Sie das Geld gerade nicht brauchen, lassen Sie Ihren Vertrag einfach wie bisher weiterlaufen, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Oder Sie können Ihren Vertrag aufstocken, so dass Sie später mehr Geld zur Verfügung haben.

(Stand: 01/2018)

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