Sparda-Bank Hessen eG

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Genossenschaft Teil 4

Genossenschaft Teil 4: Sparda-Bank Hessen als Genossenschaft

Eine Genossenschaft gilt als Wertegemeinschaft, weil sie auf bestimmten Werten und Prinzipien basiert, die sie von anderen Unternehmen unterscheidet. Die Sparda-Bank Hessen ist eine Genossenschaftsbank und gehört damit zu einem speziellen Typ von Finanzinstituten. Was das heißt und inwiefern das Vorteile bietet, veranschaulicht folgender Artikel.

Vor dem Hintergrund der genossenschaftlichen Eigenschaften, wie in vorherigen Beiträgen über Genossenschaften – Teil 1: Aufbau , Teil 2: Zeitlose Werte für die Zukunft und Teil 3: Bekannte Genossenschaften - dargestellt, hat die Sparda-Bank Hessen einige Vorteile gegenüber anderen Finanzinstituten:

Kundenorientierung. Die Mitglieder sind gleichzeitig Kund:innen und Eigentümer:innen unserer Bank. Dadurch liegt der Fokus auf den Bedürfnissen der Mitglieder und nicht auf jenen externer Investoren oder Shareholder wie bei Aktiengesellschaften.

Stabilität. Die genossenschaftliche Struktur fördert eine langfristige Geschäftsausrichtung und eine risikobewusste Geschäftspolitik, da unsere Mitglieder nicht nur am kurzfristigen Erfolg interessiert und beteiligt sind.

Demokratische Mitbestimmung. Unsere Mitglieder haben ein indirektes Mitspracherecht und können über wichtige Entscheidungen durch die gewählten Vertreter:innen abstimmen. Dies erhöht spürbar die Transparenz und das Vertrauen in unsere Sparda-Hessen.

Regionale Verankerung. Wir von der Sparda-Bank Hessen sind sehr eng mit unserer Region, mit Hessen, verbunden und engagieren uns in großem Umfang für lokale Projekte und die Wirtschaftsförderung vor Ort – nicht zuletzt durch regionale Projekte wie „Sparda vereint – 30 x 3.000 Euro für Hessens Vereine“ – u.v.m. Zudem sind wir mit unseren 36 Filialen in ganz Hessen vertreten.

Gemeinwohl. Durch ihre solidarische Ausrichtung fördern Genossenschaftsbanken das Gemeinwohl und setzen sich für soziale und gemeinnützige Projekte ein. So setzen wir uns seit Jahrzehnten über unseren Gewinn-Sparverein für gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Sport, Tier- und Umweltschutz in Hessen ein.

Allein im Jahr 2022 kamen über 600 Projekte mit insgesamt rund 1,6 Millionen Euro in den Genuss einer Förderung.

Genossenschaftliche Organe der Sparda-Bank Hessen

Eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen in Form der Mitgliedschaft in einer Gesellschaft mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Deren Ziel ist es, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern.

1. Vorstand
Zu den Aufgaben gehört die eigenverantwortliche Leitung der Genossenschaft durch Vertretung nach außen und Geschäftsführung nach innen, wobei der Vorstand die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden hat. Die Leitungsbefugnis kann nur durch eine Satzungsregelung eingeschränkt werden. Ein generelles Weisungsrecht von anderen Organen besteht nicht. Unser Vorstand besteht aus drei Personen: Markus Müller (Vorstandsvorsitzender), Michael Weidmann (Stellv. Vorstandsvorsitzender) und Rüdiger Orth.

2. Aufsichtsrat
Begründet mit dem Zweck einer Genossenschaft – der Förderung der Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb – muss jede Genossenschaft einen Aufsichtsrat bilden. Der Aufsichtsrat wird von der Generalversammlung bzw. der Vertreterversammlung gewählt. Zu den Aufgaben zählen die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstandes, die Durchführung von Kontrollen und Revisionen, die Berichterstattung in unserer jährlichen Vertreterversammlung und gegebenenfalls weitere Tätigkeiten.

3. Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen der Mitglieder und bestimmt in grundlegenden Angelegenheiten gemäß der Satzung die Geschicke unserer Genossenschaft. Die Mitglieder wählen alle fünf Jahre die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Bank. Sie wählt auch den Aufsichtsrat und beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses sowie die Höhe der Dividende. Jedes Mitglied hat eine einzige Stimme, unabhängig von der Anzahl gehaltener Genossenschaftsanteile.

Vorstand und Aufsichtsrat legen über jedes Geschäftsjahr vor der Vertreterversammlung Rechenschaft ab und holen sich die Zustimmung für die geleistete Arbeit ein. Wie in kaum einer anderen Rechtsform besteht in der Genossenschaft für jedes einzelne Mitglied die Möglichkeit, aktiv am gemeinsamen Unternehmen mitzuwirken.

Mitglied werden – Stimmrecht und Erfolgsbeteiligung

Wer sich für eine Mitgliedschaft bei der Sparda-Bank Hessen eG entscheidet, wird gleichzeitig Miteigentümer:in dieser Genossenschaftsbank – und begründet somit eine nachhaltig angelegte Teilhabe an unserer starken Gemeinschaft. Die Mitgliedschaft ermöglicht Ihnen neben der Ausübung eines Mitspracherechts – indirekt über die Vertreterversammlung als oberstes Organ der Genossenschaft – auch eine Beteiligung am Geschäftserfolg: die sogenannte Dividende.

Mitglied der Sparda-Bank Hessen eG wird man durch den Erwerb von mindestens einem (Genossenschafts-)Anteil. Im Jahr 2023 gibt es von zufriedenen Sparda-Bank Hessen-Mitgliedern eine ganze Menge: 284.000 sind Teil unserer Genossenschaftsbank, Teil einer starken Gemeinschaft.

Satzung der Sparda-Bank Hessen als eG, als eingetragene Genossenschaft: https://www.sparda-hessen.de/internetauftritt/downloads/formularcenter/satzung02092019.pdf

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