Sparda-Bank Hessen eG
Staatlich gefördertes
Fondssparen.

Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) schneller ans Ziel!

Fondssparen mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

Rendite plus Zuschüsse von Arbeitgeberunternehmen und Staat.

"Bundesweit stehen mehr als 20 Millionen Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen (VL) zu. Doch etwa ein Drittel von ihnen verzichtet darauf. Für diese rund sieben Millionen Menschen verfallen somit jedes Jahr rund 1,6 Milliarden Euro an Ansprüchen."* Das muss nicht sein!

Viele Arbeitgeberunternehmen zahlen bis zu 40 Euro monatlich als Vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Gehalt. Nachfragen lohnt sich! Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Prämien vom Staat obendrauf.**

Wichtiger Hinweis: Zahlt Ihr Arbeitgeberunternehmen keine VL haben Sie dennoch die Möglichkeit, einen VL-Vertrag zu nutzen, und können somit in den Genuss der staatlichen Förderung kommen - denn: Auch wenn das Arbeitgeberunternehmen nichts dazu gibt, können die Sparraten als Eigenleistung vom Gehalt über das Arbeitgeberunternehmen direkt in den VL-Vertrag eingezahlt werden.

SpardaTipp: Lassen Sie sich einfach unverbindlich beraten! Die Berater:innen in unseren Filialen informieren Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten, damit Sie kein Geld unnötig verschenken, und erläutern Ihnen Fonds von Union Investment, die sich für das Fondssparen mit VL eignen.

Modell-Grafik

VL-Sparen in Aktienfonds kann attraktiv sein:

Oft übernimmt das Arbeitgeberunternehmen die Sparbeträge komplett.

Daneben haben Sparer:innen die Chance auf attraktive Wertzuwächse und können von staatlichen Zulagen profitieren**

VL auf einen Blick:

  • Bis zu 40 Euro zusätzlich vom Arbeitgeberunternehmen
  • 20 Prozent staatliche Förderung**
  • Überschaubarer Anlagezeitraum von maximal sieben Jahren

* Ergebnis einer Analyse aus 2018 vom CFin – Research Center forFinancial Services in München für den Regionalatlas „Vermögenswirksame Leistungen“ von ebase. (Quelle: Union Investment)

** Für die staatliche Förderung gelten bestimmte Voraussetzungen: Die Anlage muss in förderfähige Investmentfonds (Aktienfonds) erfolgen. Die Einkommensgrenzen sind bei Ledigen 20.000 Euro und bei Verheirateten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaften 40.000 Euro pro Jahr.Die höchstmögliche Sparrate pro Jahr ist 480 Euro (= 40 Euro pro Monat), der höchstmögliche förderfähige Betrag pro Jahr beträgt 400 Euro Monat (= 34 Euro Sparrate pro Monat).

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