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Altersvorsorge

Aktienrente – Stabilisator des deutschen Rentensystems?

Bekannt ist die Aktienrente als eine Form der Altersvorsorge vor allem aus skandinavischen Ländern. Dabei wird ein Teil der Versicherungsbeiträge zur Rente in Aktienfonds investiert. Jetzt soll ein adaptiertes Modell auch in Deutschland umgesetzt werden.

Während in unserem Nachbarland Frankreich gerade eine große Rentenreform durchgesetzt werden soll, die eine Anhebung des gesetzlichen Mindestrentenalters von derzeit 62 auf 64 Jahre vorsieht, wird das reguläre Renteneintrittsalter hierzulande bis 2031 bereits stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Eine weitere Anhebung oder gar Rentenkürzungen soll es laut Koalitionsvertrag in Deutschland nicht geben. Tatsache ist jedoch, dass seit langer Zeit eine große Lücke in der Finanzierung auch unseres Rentensystems klafft. Diese kann lediglich mit jährlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt geschlossen werden, ohne die die gesetzliche Rentenkasse die Renten gar nicht zahlen könnte. Doch wie lange geht das noch gut – eine Quersubventionierung mit Steuergeldern?

Eine Lösung muss her, das liegt auf der Hand – zumal der Sozialbericht 2021 der Bundesregierung für die Zukunft eine deutlich steigende Zahl an Renten-Empfänger:innen prognostiziert. Weist der Bericht für das Jahr 2020 noch 36 Renten-Empfänger:innen gegenüber 100 Erwerbstätigen aus, werden für 2045 bereits 53 Rentner:innen auf 100 Berufstätige vorausgesagt. Als Lösungsvorschlag präsentierte die FDP in ihrem Programm zur vergangenen Bundestagswahl eine sogenannte „Aktienrente“ gemäß dem Beispiel von Schweden: Seit dem Jahr 2000 fließen dort 16 Prozent des Bruttogehalts in die umlagefinanzierte Rente und 2,5 Prozent in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, die im Rentenalter als sogenannte „Prämienrente“ ausgezahlt wird.

Jetzt soll die Aktienrente auch in Deutschland kommen, wenn auch in anderer Form. Ursprünglich sah der Entwurf der FDP für die Aktienrente auch eine direkte Erhöhung der Rente vor. Gemäß Koalitionsvertrag soll sie nun allerdings ausschließlich zur Stabilisierung des Rentenniveaus und des Beitragssatzes beitragen. Dazu plant die Regierung, in den Kapitalmarkt zu investieren und in den kommenden 15 Jahren jährlich zehn Milliarden Euro in einen Fonds anzulegen, der bei einer unabhängigen Stiftung angesiedelt werden soll. Losgehen soll es nach den Plänen des Bundesarbeits- und Bundesfinanzministeriums mit dem nun neuen „Generationenkapital“ noch in diesem Jahr, eine entsprechende Gesetzesvorlage ist in Arbeit. Diese soll in jedem Fall auch ausschließen, dass die irgendwann 150 Milliarden Euro des Generationenkapitals plus der am Kapitalmarkt erzielten Gewinne von nachfolgenden Regierungen zweckentfremdet, das heißt für andere Finanzlücken außerhalb des Rentensystems verwendet werden können.

Umstritten ist die Finanzierung der jährlich in den Fonds investierten zehn Milliarden Euro. In diesem Jahr will der Bund laut Finanzminister Christian Lindner einen Kredit dafür aufnehmen, über die Folgejahre wird noch beraten. Entgegen der Pläne der FDP hat sich die Regierungskoalition darauf geeinigt, dass die Versicherten keinen Beitrag zum Generationenkapital leisten sollen. Der Vorschlag der FDP sah vor, dass ein festgelegter Prozentsatz des Rentenversicherungsbeitrags direkt in die neue Aktienrente fließen und der bisherige Beitrag in die klassische Rentenversicherung entsprechend reduziert werden solle. Dies stößt aber vor allem bei den Gewerkschaften auf laute Kritik, die Spekulationen an Aktienmärkten mit den Beitragssätzen ihrer Mitglieder ablehnen.

Diskutiert wird auch darüber, ob ein Grundstock von zehn Milliarden Euro ausreichen kann, um unser Rentensystem wirkungsvoll zu stärken. In einem Gutachten des Sozialbeirats – dem ältesten Beratungsgremium für die gesetzgebenden Körperschaften und die Bundesregierung in Deutschland – heißt es beispielsweise, der Fonds müsste „ein Volumen in hoher dreistelliger Milliardenhöhe haben, um mit seinen Erträgen den Beitragssatz zur Rentenversicherung dauerhaft auch nur um einen Beitragssatzpunkt senken zu können. Das zeigt, dass der diskutierte Ansatz eines kreditfinanzierten Fonds zur Rentenversicherung selbst bei hohem Fondsvolumen nur begrenzt den Beitragssatz dämpfen kann.“ Zudem: Je mehr Geld der Staat in einen Fonds anlegt, desto höher ist auch das Risiko für schwerwiegende Verluste. Jedoch bietet der Kapitalmarkt bei langfristigen Investitionen eben auch die Chance auf hohe Renditen. Es bleibt also abzuwarten, wie die Gesetzesvorlage der Koalition letztendlich aussehen und in welcher Form sie dann umgesetzt werden wird. Sicher ist, es muss etwas getan werden.

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