Sparda-Bank Hessen eG
Es ist Ihr Zuhause. Sein Schutz liegt in Ihren Händen!

Die Elementarversicherung - optionaler Baustein der DEVK-Wohngebäudeversicherung

Kostenrisiken durch Naturgefahren nehmen zu!

Schon heute bekommen wir die Folgen des Klimawandels deutlich zu spüren: Naturkatastrophen und extreme Unwetter haben in den vergangenen Jahren Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Eigenvorsorge ist deshalb unerlässlich.

Unser langjähriger Kooperationspartner DEVK bietet Ihnen zuverlässigen Elementarschadenschutz für Wohngebäude und Hausrat.

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Beispiele für den Einsatz der Elementarschadenversicherung:

Eine Folge des Klimawandels sind steigende Pegelstände an den Ufern großer deutscher Flüsse. Allein im Jahr 2002 verursachten Hochwasserkatastrophen an Elbe und Donau Versicherungsschäden von rund 1,8 Milliarden Euro. Doch Überschwemmungen drohen nicht nur entlang der Flüsse. Häufig setzen intensive Starkregen und daraus resultierende Sturzfluten auch Landstriche unter Wasser, die weitab von Fließgewässern liegen.

Die Absicherung gegen Elementargefahren ist daher immer ratsam. In Verbindung mit einer Gebäudeversicherung sichert Sie der Elementarschadenschutz vor Überschwemmungsschäden am Haus ab, in Kombination mit einer Hausratversicherung vor Elementarschäden an Ihrer Wohnungseinrichtung.

Hochwasser und Starkregen können zu einem Rückstau von Abwasser in der Kanalisation führen. Die Folge: Über die Ableitungsrohre dringt Wasser in die betroffenen Häuser ein und überflutet tief gelegene Souterrain- und Kellerräume. Auch bei eingebauter Rückstausicherung kann es so zu Wasserschäden im Gebäudeinneren kommen.

Eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadendeckung sichert Sie zuverlässig gegen Rückstauschäden am Wohngebäude ab. Ihren Hausrat können Sie über eine Hausratversicherung mit Elementarschadenschutz gegen Rückstauschäden versichern.

Erdbeben
In Deutschland sind stärkere Erdbeben erfreulicherweise selten. Aber auch hier können die Seismografen heftiger ausschlagen, wie zuletzt im Rheinland. Dort verursachte 1992 ein Erdbeben der Stärke 5,9 zahlreiche Schäden an Wohn- und Geschäftsgebäuden.

Erdsenkung
Naturbedingte Erdfälle oder Erdsenkungen kommen vor allem in Regionen mit einem hohen Anteil an wasserlöslichem Gestein oder Lockergesteinen vor. Korrosionsprozesse führen hier zu einer Zersetzung des Gesteins und zur allmählichen Ausbildung unterirdischer Hohlräume. Die Folge: Die Erdoberfläche stürzt ein oder senkt sich allmählich ab. Die damit verbundenen Gebäudeschäden reichen von vereinzelten Rissen bis zum Einsturz des gesamten Gebäudes.

Erdrutsch
In gebirgigen Regionen verursachen Erdrutsche, Berg- und Felsstürze sowie Steinschläge immer wieder erhebliche Schäden an Gebäuden. Rutschungen werden häufig durch eine starke Durchnässung der Böden und des Gesteins ausgelöst. Bei Berg- und Felsstürzen sind die Ursachen hingegen weniger eindeutig. Hier können Spannungsumlagerungen, Materialermüdung und Verwitterung eine Rolle spielen. Aber auch Frost, Temperaturwechsel, Erdbeben oder heftiger Niederschlag.

Die Elementarschadenversicherung deckt naturbedingte Erdbeben, Erdfälle und -senkungen sowie Erdrutsche oder Abstürze von Erd- oder Gesteinsmassen (einschließlich Felsstürze und Steinschläge) ab.

Extreme Neuschnee-Niederschläge haben in Verbindung mit ungünstigen Witterungsbedingungen in den vergangenen Jahren immer wieder zu erheblichen Schneedruckschäden geführt. Besonders betroffen war der süddeutsche Raum. Anfang 2006 meldete Ostbayern die größte Schneekatastrophe der letzten Jahrzehnte: Nach ausgiebigen Schneefällen und einer langen Frostperiode waren dort unter der Last schwerer Schneedecken reihenweise Gebäudedächer eingestürzt.

Die Elementarschadenversicherung sichert Sie vor Schäden ab, die auf das Gewicht schwerer Schneedecken oder Eismassen zurückzuführen sind. Schäden durch Dachlawinen sind nicht mitversichert.

In Deutschland zählen Sturmereignisse zu den schadenträchtigsten Elementargefahren. Allein 2007 verursachte Orkan „Kyrill“ in Europa einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe.

Außergewöhnliche Sturmereignisse wie Orkan Kyrill und Sturmtief Xynthia sind in den vergangenen Jahren vor allem in den Wintermonaten aufgetreten. Aktuelle Klimastudien prognostizieren jedoch auch eine deutliche Zunahme an Sommerstürmen: Für den Zeitraum bis 2040 rechnen die Forscher in den Sommermonaten mit einem Anstieg der Schäden um 25 Prozent. Bis 2070 sollen die Schäden gar um 61 Prozent steigen. Der Westen Deutschlands ist von dieser Entwicklung besonders betroffen.

Versicherungen erkennen Sturmschäden ab einer Windgeschwindigkeit von 8 Beaufort (mind. 62 km/h) an. Meteorologen sprechen erst ab einer Windgeschwindigkeit von über 9 Beaufort (ca. 75 km/h) von einem Sturmereignis. Bei Windgeschwindigkeiten von 12 Beaufort (117 km/h) und mehr liegt ein Orkan vor.

Sturmschäden sind in der Hausratversicherung immer, in der Wohngebäudeversicherung in aller Regel - sofern vereinbart - mitversichert.

Gewitter: Muss gelöscht werden

Wichtiger Hinweis:

Wer auf private Vorsorge durch eine Elementarschaden-Versicherung verzichtet, hat im Katastrophenfall keinen Anspruch auf staatliche Hilfen.

In Deutschland lassen sich über 98 % aller Gebäude problemlos gegen Elementarschäden versichern.

Nur in seltenen Einzelfällen muss geprüft werden, ob Versicherungsschutz gewährt werden kann.

Neueste Klimastudien belegen:

Unwetter und Naturkatastrophen nehmen zu – auch in Deutschland: Führende Klimaforscher rechnen hier bis zum Jahr 2100 mit einer Verdopplung der Überschwemmungsschäden. Bei Sturmschäden sehen die Experten einen Anstieg von über 50 % voraus. Für deutsche Haushalte steigt damit das Risiko, durch Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmungen, Stürme oder Orkane geschädigt zu werden.

Auch Mieter können dabei herbe finanzielle Verluste erleiden: Wenn z. B. durch Hochwasser oder einen Rückstauschaden Teppiche, Möbel oder Haushaltsgeräte ruiniert werden.

Eine Elementarschadenversicherung schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen von Unwetterereignissen und Naturkatastrophen.

Bei unserem langjährigen Kooperationspartner DEVK ist sowohl in der Wohngebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung der Elementarschadenschutz - sofern vereinbart - bereits enthalten.

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