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Trinkgeld

Tipps für „Tips“ auf Trips

Ist Ihnen bei der Kartenzahlung in Cafés, Restaurants oder dem Taxi auch schon mal das Wörtchen „Tip“ auf der Rechnung begegnet? Gemeint ist das „Trinkgeld“ – für das man als Gast hier den gewünschten Betrag eintragen kann. Natürlich ist es meist ebenso möglich, das Trinkgeld einfach in bar dazuzugeben. Je nach Land können Trinkgeld-Bräuche an sich allerdings variieren: So beruht dieses Extra auch nicht überall auf Freiwilligkeit. Ebenso scheiden sich die Geister mitunter hinsichtlich der angemessenen Höhe.

„Andere Länder, andere Sitten“ – ist eine Weisheit, die auch fürs Trinkgeld gilt. Zwar walten in vielen Länder ähnliche Gebräuche – mitunter gibt es aber doch Abweichungen, mit denen man sich vor einer Reise ins jeweilige Land vertraut machen sollte.

Was die Gastronomie und das Taxifahren betrifft liegt man bei uns – wie auch dem Großteil der europäischen Nachbarn – mit etwa 5 bis 10 Prozent der Rechnung grundsätzlich gut. Beim kleineren Rechnungsbetrag sollten es wenigstens 10 Prozent sein, beim größeren können auch 5 Prozent ausreichen. Darüber hinaus gibt es noch individuelle „Spielweisen“:

  • So steht in vielen italienischen Restaurants z. B. oft „Coperto“ fürs (Brot-)Gedeck mit auf der Rechnung. Manche werden sich vielleicht schon mal gewundert haben, wenn sie (vermeintlich für) Brot bezahlen sollten, das sie gar nicht bestellt hatten. Bitte ärgern Sie sich darüber nicht: Fürs „Gedeck“ extra zu zahlen, gehört hier oft zum Aufenthalt dazu (auch unabhängig von etwaigen Knabbereien). Darüber hinaus wäre ein Trinkgeld dann aber nicht mehr unbedingt vonnöten – wenngleich es trotzdem üblich ist, für gute Bedienung noch 1 bis 2 Euro extra dazuzulegen.
  • In Frankreich wiederum kommt es häufig vor, dass Rechnungen bereits eine Servicepauschale von 15 Prozent als eine Art „Trinkgeld“ („Pourboire“) enthalten. Doch freuen sich die Bediensteten auch hier bei Zufriedenheit über eine (kleinere) freiwillige Zugabe. Allerdings bezahlt man erst mal den Rechnungsbetrag und lässt sich das Wechselgeld an den Tisch zurückbringen. Oft wird dieses auf einem kleinen Tellerchen hingestellt, auf dem man dann nach eigenem Ermessen auch das Trinkgeld hinterlassen kann. In Cafés und Bars ist es ebenso in Ordnung, etwa 50 Cent bis zu einem Euro beim Gehen einfach auf dem Tisch liegen zu lassen. Übrigens gibt man Trinkgeld in Frankreich selbst bei Kartenzahlung immer in bar.
  • In den Benelux-Staaten Belgien, Luxemburg und Niederlande ist das Trinkgeld in der Gastronomie und fürs Taxi gleichsam oft schon in der Rechnung enthalten. Es wird aber unabhängig davon üblicherweise trotzdem etwas dazugegeben, wenn man zufrieden ist – etwa durch das Aufrunden der Rechnung. Übrigens ist es in Belgien auch üblich, den Platzanweisenden in Kinos und Theatern ein kleines Trinkgeld zukommen zu lassen.
  • Die Schweiz hat Trinkgeld 1974 als offiziellen Lohnbestandteil abgeschafft und für Servicebedienstete stattdessen Festgehälter eingeführt. Allerdings reichen diese verhältnismäßig niedrigen Einkommen kaum zum Leben, weshalb Trinkgelder dennoch sehr geschätzt und weiterhin üblich sind. Hier liegt man mit etwa 10 Prozent gut – beim Aufrunden kann es auch etwas darunter sein.
  • In Österreich, Polen und Tschechien verhält es sich im Wesentlichen wie in Deutschland, 5 bis 10 Prozent gehören in Cafés, Bars und Restaurants, meist über eine Aufrundung des Rechnungsbetrags, einfach zum guten Ton.

In allen Ländern, wo die Gewährung von Trinkgeld auf Freiwilligkeit beruht, steht es natürlich frei, bei schlechter Bedienung auch weniger oder gar nichts zu geben. Was man für sich jedoch gut abwägen sollte – zumindest, wenn man nochmal wiederkommen möchte: Denn meist ist Trinkgeld doch eine Art ungeschriebenes Gesetz – und sicherlich möchte man deswegen wohl kaum als Kulturbanaus:in oder Geizkragen verschrien sein. Andersherum darf besonders gute Gastfreundschaft auch gerne mal über das Übliche hinaus honoriert werden – nur sollte man nicht aufschneiderisch protzig übertreiben, denn auch das macht keinen guten Eindruck.

Nicht ganz dem freien Ermessen überlassen ist die Trinkgeldgabe in den USA – wo Tips fürs Taxi wie in Bars, Restaurants und Cafés allgemein mit 15 bis 20 Prozent oder mehr bemessen werden. Im Zuge der sogenannten „Tipflation“ sind die Erwartungen angestiegen: Ihren Anfang nahm diese zu „Corona-Zeiten“, als viele Lokalitäten (vorübergehend) schließen mussten und eine noch gegebene Dienst- und Öffnungsbereitschaft besonders wertgeschätzt wurde. Mit höheren Trinkgeldern wollten die Menschen Lokal(bedienstet)e in dieser schwierigen Phase unterstützen – wobei sich die Level nach Pandemie-Abflauen nicht mehr gleichermaßen zurückentwickelten. Generell sollte man zu Trinkgeldern in den USA wissen, dass die Beschäftigten dort darauf angewiesen sind. Das liegt daran, dass der ansonsten auf Bundesebene vorgeschriebene Mindeststundenlohn von 7,25 US-Dollar1(Stand 2024) für die sogenannten „tipped wages“ nicht gilt – gemeint sind solche Berufsgruppen, wo Trinkgelder branchenüblich sind: Hier greift allenfalls der deutlich geringere Stundensatz von 2,13 US-Dollar. Der Rest muss übers Trinkgeld „verdient“ werden! So kommt es auch vor, dass etwa eine „Service-Charge“ bereits verpflichtend auf der Rechnung steht. Es ist also keine rein freiwillige Angelegenheit und wenn das Trinkgeld verweigert wird, kann‘s „ungemütlich“ werden.

Auch im Hotelbetrieb weichen die Trinkgeld-Sitten je nach Land mitunter voneinander ab: Relativ einheitlich geht’s noch beim „Dankeschön“ fürs Koffertragen zu – 1 bis 2 Euro pro Gepäckstück sind im Euroraum vielfach die Regel. Ähnlich sieht‘s mit der Wertschätzung für guten Zimmerservice aus – bei kürzeren Aufenthalten gelten 5 Euro pro Nacht als angemessen, bei längerem Verbleib sind 2 Euro okay. Dabei kann es sich „auszahlen“, mit dem Trinkgeld nicht erst bis zur Abreise zu warten, sondern in Teilen auch schon zwischendurch Erkenntlichkeit zu zeigen: Ein kleiner Motivationsschub, der durchaus das Seine zum gelungenen Aufenthalt beitragen mag.

In Frankreich und den skandinavischen Ländern sind Trinkgelder fürs Zimmerpersonal allerdings nicht üblich. Sollten Sie besonders zuvorkommende Behandlung dennoch mit einem Obolus würdigen wollen, hinterlassen Sie diesen am besten diskret. Generell ist in Schweden Trinkgeld in der gesamten Gastronomie nicht üblich – vergleichbar mit Dänemark (wo Rechnungen allerdings einen Servicebetrag beinhalten können): Wenngleich ein Aufrunden der Rechnung nicht ungerne gesehen ist, reicht im Normalfall auch ein freundliches „Dankeschön“.

Vorsicht übrigens im asiatischen Raum! Hier ist Trinkgeld in vielen Ländern nicht nur unüblich, sondern sogar eine Beleidigung – denn guten Service möchte man dort als Selbstverständlichkeit verstanden wissen: z. B. in Japan, Taiwan, Südkorea oder China. Sollten Sie sich als Ausdruck besonderer Zufriedenheit dennoch bedanken wollen, können Sie dies bei der betreffenden Person besser persönlich, in Form eines kleinen symbolisch überreichten Geschenks machen.

Die Beispiele zeigen, dass es in puncto Trinkgeld sehr viele Fettnäpfchen gibt, in die man versehentlich treten kann. Dieser Beitrag kann nur eine grobe Übersicht der vielfältigen Sitten sein. Unser Tipp: Schauen Sie sich vor Reisen in andere Länder am besten immer nochmal kurz z. B. via Google an, was im jeweiligen Land Usus ist. Bedenken Sie dabei, dass sich bekannte Gepflogenheiten im Laufe der Jahre auch wandeln können – z. B. mit der Ausweitung bargeldloser Zahlungsweisen. Deshalb ist es immer ratsam, auch auf die Aktualität von Informationsquellen zu achten. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen – wo auch immer es Sie noch hinführen mag – stets einen schönen Aufenthalt!

1Daneben steht es den einzelnen insgesamt 50 Bundesstaaten auch frei, eigene Mindestlohnvorgaben * zu erlassen, wovon einige Gebrauch machen – 30 Staaten liegen darüber, zwei darunter und fünf Staaten haben überhaupt kein bundesstaatliches Gesetz zum Mindestlohn.

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