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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Warum und für wen dieser jetzt wichtig ist – Gespräch mit dem Energieberater, Teil 1

Erhebliches Tohuwabohu gab es um die Regierungspläne zur künftigen Ausgestaltung des „Heizungsgesetzes“. So führte das ursprüngliche Konzept bei vielen zu großer Sorge, künftig geforderte Maßnahmen nicht umsetzen oder bezahlen zu können. Kurz vor der politischen Sommerpause wurde dann doch noch eingelenkt. Verunsicherung besteht allerdings nach wie vor: Menschen fragen sich, wie sie ihr Eigenheim in energetischer Hinsicht nun am sinnvollsten auflagenkonform zukunftsfähig machen. Sparda-Bank Hessen (SBH) sprach hierzu im Juli 2023 mit Christian Zahrt (CZ), Energieberater aus Butzbach:

SBH: Wie ist denn Ihre Ansicht zu kursierenden Sorgen wegen der künftigen Regelungen?

CZ: Da sage ich klar, haben Sie keine Angst, es gibt immer Lösungen! Der Schlüssel ist, dass man der Angst entgegenblickt und seine Hausaufgaben macht.

SBH: Hausaufgaben machen? Was meinen Sie damit?

CZ: Dass man sich zum Beispiel beraten lässt. Wissen Sie, man sitzt jeden Tag in seinem Haus, kennt aber die energetischen Gegebenheiten oft gar nicht so genau. Wenn man diese im Rahmen einer Energieberatung durcharbeitet, lernt man sein Haus noch einmal energetisch ganz anders kennen. In diesem Zuge wird dann zum Beispiel auch besprochen, ob und unter welchen Voraussetzungen sich eine Wärmepumpe einbauen lässt. Oder ob zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht doch eine Pelletheizung noch die bessere Lösung ist. Abgesehen von Bauphysik und Kosten sind dies oft auch sehr persönliche Themen. Für die Beratung gibt es über den individuellen Sanierungsfahrplan1 Hilfestellung vom Staat.

SBH: Wie muss man sich so einen „Individuellen Sanierungsfahrplan“ vorstellen?

CZ: Als freiwilliges Beratungspaket ist dieser ein sehr solider Einstieg ins „Hausaufgaben machen“. Es werden zusammen mit einem Energieeffizienz-Experten die Gegebenheiten der Immobilie nach Vorgaben des BAFA systematisch unter die Lupe genommen. Aus den Erkenntnissen ergibt sich ein Maßnahmenplan zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Es müssen aber nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden, nur sollten in jedem Fall alle Bauteile angesprochen werden, die noch nicht den GEG-Vorgaben2 entsprechen. Das gilt es mit dem Experten herauszuarbeiten. Erzielbaren Einsparungen werden dabei Kosten und Fördermöglichkeiten gegenübergestellt, um zu sehen, was sich inwiefern wirtschaftlich lohnt.

SBH: So eine umfassende Energieberatung kostet doch sicher auch Geld, oder?

CZ: Die Preise einer Energieberatung für den Sanierungsfahrplan bietet Ihnen Ihr Energieberater individuell an. Es gibt aber feststehende Zuschüsse vom Staat. Meist verbleibt dann noch ein Eigenanteil von etwa 500 bis 1.500 Euro. Der Staat sagt hier im Grunde: „Bitte befasse dich mit deinem Gebäude. Mit dem Sanierungsfahrplan haben wir ein Format, das wir uns hierfür wünschen. Wenn nach diesem vorgegangen wird, bezuschussen wir die Beratung entsprechend.“ So übernimmt der Staat bei Ein- und Zweifamilienhäusern beispielsweise bis zu 1.300 Euro der Beratungskosten und bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten 1.700 Euro.3

SBH: Und wie findet man passend zugelassene Energieberater:innen?

CZ: Zum Beispiel über die Seite der „dena“, der Deutschen Energie-Agentur GmbH, welche als öffentliches Unternehmen die Liste der zertifizierten Energieberater führt. Hier können über eine Suchfunktion * Energieeffizienz Experten, nach Postleitzahl sortiert, regional gesucht werden. Der ausgewählte Energieberater schaut sich das Gebäude dann an, erfasst die relevanten Daten in einem Beratungstool und ermittelt so den Handlungsbedarf für die Sanierung zum sogenannten „Effizienzhaus“.

SBH: Bis zu welchem Heizungsalter könnte man mit der Beratung auch noch zuwarten?

CZ: Das würde ich gar nicht so sehr an der Heizung festmachen, sondern eher am Alter des Gebäudes: Wenn ich jetzt ein Haus mit dem Baujahr 2010 besitze, würde ich sagen: Ja, Sie können auch nochmal fünf Jahre warten und dann mit einem Energieberater sprechen. Wichtig sind die einzelnen Überarbeitungen der Wärmeschutzverordnung bzw. des Gebäudeenergiegesetzes. Sofern ein Gebäude nach der 3. Wärmeschutzverordnung aus dem Jahre 1995 erbaut wurde, hat es in aller Regel schon Wärmeschutzverglasung und ist meist auch geringfügig gedämmt. Unter diesen Voraussetzungen ist alles, was jünger als Baujahr 1995 ist, jetzt nicht unbedingt akut in Zugzwang, aber: Bei einem um die 1995er Jahre gebauten Haus mit Heizung aus demselben Jahr reden wir immerhin auch schon über fast 30 Jahre! Von daher, um auf ihre Frage zu antworten, gibt es bei derzeitiger Gemengelage eigentlich eher keine Schonfrist.

SBH: Dann raten Sie an sich jedem mit eigener Immobilie, sich energetisch zu informieren?

CZ: Im Grunde ja. Denn selbst, wenn ich als Hauseigentümer eine Gas- oder Ölheizung habe, die erst zehn Jahre alt ist, kann es schon aus strategischer Sicht sinnvoll sein, einen Sanierungsfahrplan aufstellen zu lassen, welcher übrigens 15 Jahre gültig ist. Energetische Sanierungsmaßnahmen können geplant werden, um sich in den kommenden Jahren schon mal in die beste Lage für den Einbau einer Wärmepumpe zu bringen. So ist es sinnvoll, von Vater Staat gewünscht und die Beratung wird entsprechend bezuschusst. Voraussetzung für die Förderung des Sanierungsfahrplanes ist allerdings, dass das Gebäude mindestens 10 Jahre alt ist und vorwiegend als Wohngebäude genutzt wird.

SBH: Vielen Dank für diese wertvollen Ausführungen! Wir freuen uns schon, im zweiten Teil unseres Gesprächs dann mehr über Heizlösungen und die Wärmepumpe zu erfahren.


1
Weitere Informationen zum Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) inklusive Muster * vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Quelle: bmwk.de im Juli 2023

2 GEG = GebäudeEnergieGesetz *

3 Informationsbroschüre „Gut beraten, besser saniert. Die Energieberatung für Wohngebäude (individueller Sanierungsfahlplan)“ * vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Stand: August 2022

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Gesprächspartner:
Christian Zahrt, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)


Zu den weiteren Teilen des Interviews vom 18.07.2023:

Teil 2: Die Wärmepumpe oder was sonst alternativ möglich ist

Teil 3: Finanzierung & Förderung energetischer Maßnahmen, die jetzt anstehen

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