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Sich Zeit für eine Auszeit nehmen ist sehr wichtig.

Erholungsangebote für Familien nach zwei Jahren Pandemie

Lockdown, Homeschooling, Homeoffice, Kurzarbeit, womöglich fehlende Großeltern, die sonst als wertvolle Stütze agieren – die Pandemie hat Familien vor große Herausforderungen gestellt. Und immer noch ist Corona präsent, die Inzidenz weiterhin hoch. Manch einer wünscht sich da eine Auszeit, ein paar unbeschwerte Tage mit den Liebsten in den Bergen oder an der See. Doch auch wenn Tourismus wieder möglich ist – gerade Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen fehlt es oft am dafür nötigen Ersparten, um sich diesen Wunsch zu erfüllen.

Corona-Auszeit

Für eben diese Familien hält das Bundesfamilienministerium ein tolles Angebot bereit. Es ermöglicht weniger gut situierten Familien oder jenen mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Erholungsurlaub, die sogenannte „Corona-Auszeit“. Dabei bezahlen Sie für einen Familienurlaub von bis zu einer Woche nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in einer der teilnehmenden Familienferienstätten und weiteren gemeinnützigen Unterkünften in ganz Deutschland. Eine geförderte Familienfreizeit können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie ein oder mehrere Kinder mit Anspruch auf Kindergeld haben und eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Familieneinkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen. Diese richtet sich danach, welche Personen in Ihrem Haushalt leben oder Sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.
  • Ein Kind von Ihnen hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
  • Sie als Elternteil haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und Sie reisen mit mindestens einem minderjährigen Kind. Das Einkommen spielt keine Rolle.

Mit einem einfachen Online-Check auf der Website des Bundesfamilienministeriums * finden Sie mit wenigen Klicks heraus, ob Sie berechtigt sind oder nicht. Sollte das der Fall sein, können Sie im Anschluss auf einer Deutschlandkarte nach einer passenden Einrichtung suchen und gleich den gewünschten Zeitraum dort anfragen. Kommen Sie mit der Unterkunft terminlich überein, erhalten Sie ein Formular zum Beantragen der Corona-Auszeit, das Sie dem Anbieter ausgefüllt wieder zurückschicken. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie Ihre Familienfreizeit buchen.

Mutter-Kind-Kur / Vater-Kind-Kur

Auch ohne Corona kann der Familienalltag Mutter und Väter an ihre körperlichen und seelischen Belastungsgrenzen bringen. Regelmäßige Auszeiten sind wichtig, im Alltag aber oft schwer unterzubringen. Um wieder zu Kräften zu kommen, kann ein ärztlich verordneter Aufenthalt in einer Kurklinik helfen – eine sogenannte Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur. Diese dauert in der Regel drei Wochen und ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen, sofern medizinische Voraussetzungen erfüllt sind. Diese reichen von Erschöpfungssymptomen über Kopf- und Rückenschmerzen bis hin zu psychischen Problemen. Grundsätzlich müssen die Probleme aus der Elternrolle bzw. der familiären Situation resultieren.

Der Eigenanteil für Erwachsene liegt bei 10 Euro pro Tag, der Aufenthalt des Kindes/der Kinder wird gänzlich von der Krankenkasse übernommen. Eltern sind für die Dauer der Kur krankgeschrieben, so dass keine Urlaubstage dafür anfallen. Und auch der Lohn wird währenddessen weiter gezahlt.

Wie es nun am besten angehen? Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und erfahren Sie dort die genauen Details der Beantragung. Als nächstes benötigen Sie ein ärztliches Attest, das dem Antrag beigelegt werden muss. Unterstützung erhalten interessierte Mütter und Väter bei diversen Beratungsstellen und Wohlfahrtsverbänden – übrigens auch beim Einlegen eines Widerspruchs, sollte die Kur nicht bewilligt werden. Entspechende Anlaufstellen erfährt man im Netz.

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