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Neues 2024

Was ändert sich 2024? Das bringt uns das neue Jahr

Das Jahr 2024 hält zahlreiche Veränderungen und Neuerungen bereit. Hier sind einige der interessantesten Entwicklungen. Was im neuen Jahr wichtig wird – von A bis Z.

Bürgergeld steigt deutlich

Zum 1. Januar 2024 erhalten Bürgergeld-Empfänger:innen im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld. Diese Erhöhung wirkt sich positiv auf das Leben von mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland aus.

CO₂-Preis steigt

Zum 1. Januar steigt der CO₂-Preis auf 40 Euro je Tonne, was zu höheren Kosten beim Tanken und Heizen führen wird. Eine Maßnahme, die den Umweltschutz vorantreiben soll.

Deckel bleibt dran

Ab dem 3. Juli sind lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten, um Müll in der Landschaft zu verringern. Dies betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen.

Elterngeld wird angepasst

Ab April erhalten nur noch Mütter und Väter (bzw. Paare), die gemeinsam ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200.000 Euro haben, Elterngeld. Für Alleinerziehende liegt das Limit bei 150.000 Euro. Die Pläne müssen aufgrund von Verzögerungen beim Bundeshaushalt noch endgültig beschlossen werden.

Entlastung bei Einkommensteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 11.784 Euro, und der Kinderfreibetrag wird auf 6612 Euro angehoben. Trotz möglicher Änderungen wegen der Haushaltskrise zeigt sich eine Entlastung bei der Einkommensteuer.

E-Rezept wird zum Standard

Ab Januar müssen Vertragsärzte für verschreibungspflichtige Arzneimittel Elektro-Rezepte ausstellen (Rezepte per App erhalten und verwalten).

Fleisch muss klarer gekennzeichnet werden

Ab dem 11. Februar wird die verpflichtende Kennzeichnung von unverpacktem Fleisch auf Schweine, Schafe, Ziegen und Geflügel ausgedehnt, um mehr Transparenz für die Verbraucher:innen zu schaffen.

Gastronomie mit 19 Prozent Mehrwertsteuer

Ab dem 1. Januar gilt in der Gastronomie wieder der gängige Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, was zu einer möglichen Preissteigerung beim Essengehen führen könnte.

Gesundheits-ID für Versicherte

Ab Januar müssen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine digitale Identität in Form einer Gesundheits-ID zur Verfügung stellen, um einen kartenlosen Zugang zu verschiedenen Gesundheitsanwendungen zu ermöglichen.

Gut- bzw. Besserverdiener zahlen höhere Sozialabgaben

Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung werden angehoben, was zu höheren Sozialabgaben für Arbeitnehmer:innen mit höheren Einkommen führen wird.

Heizungsgesetz tritt in Kraft

Ab Januar tritt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft. Künftig muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt aber zunächst nur für Neubaugebiete. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die Regelung frühestens ab 2026. Für bestehende, funktionierende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, ändert sich erstmal nichts, sie können weiterlaufen und dürfen auch repariert werden. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden gilt eine Übergangsfrist

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber:innen können bis Ende des neuen Jahres die Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen, was den Angestellten steuerfreie zusätzliche Einnahmen ermöglicht.

Kinderkrankentage: Erhöhung ab Januar

Familien stehen in den kommenden Jahren 15 bezahlte Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil zu. Alleinerziehende erhalten einen Anspruch von 30 Tagen.

Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt

Ab Januar haben Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ihres Kindes dabei sein müssen.

Kinderreisepass vor dem Aus

Ab Januar können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Ein elektronischer Reisepass ersetzt dieses Dokument für Kinder unter zwölf Jahren, was höhere Kosten für die Eltern bedeutet.

Klinik-Atlas

Ab April können Bürger:innen in einem Onlineportal Informationen über Leistungen und Behandlungsqualität von rund 1700 Klinikstandorten abrufen.

Ladekabel werden vereinheitlicht

Ab dem 28. Dezember 2024 sind Hersteller:innen von elektronischen Geräten verpflichtet, den einheitlichen Ladekabelstandard USB-C zu verwenden.

Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar auf 12,41 Euro pro Stunde. Auch die Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.

Minijob-Grenze wird angehoben

Die Obergrenze für Minijobs steigt ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Pflegegeld und Pflegeunterstützungsgeld

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht, und es gibt ein neues Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige.

Pflegekasse erhöht Zuschläge, Eigenanteil wird begrenzt

Pflegebedürftige in Heimen erhalten höhere Zuschläge, und der Eigenanteil wird prozentual reduziert.

Pkw mit Blackbox

Ab dem 7. Juli müssen neu zugelassene Pkw in Deutschland mit einem sogenannten „Event Data Recorder“ (ähnlich einer Blackbox bei Flugzeugen) ausgestattet sein.

Rentenaltersgrenze steigt

„Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren“, so die Deutsche Rentenversicherung. Das heißt, 2024 kann also der Jahrgang 1958 in Rente gehen – allerdings eben erst mit 66 Jahren. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter.

Versicherungen werden teurer

Die Beiträge für Gebäude- und Autoversicherungen werden voraussichtlich um mindestens zehn Prozent steigen.

Winterreifen mit Alpine-Symbol

Ab Oktober 2024 müssen Autofahrer:innen Winterreifen mit dem Alpine-Symbol verwenden, während M+S Reifen nicht mehr zulässig sind.

* Diese Zusammenfassung der Neuigkeiten & Neuerungen in 2024 erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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