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Umschlag mit Geld

Nachweispflicht bei Bar-Einzahlungen ab 10.000 Euro

Bargeld einzahlen – das geht in den großen Filialen der Sparda-Bank Hessen mit Kassen oder ganz einfach an den Geldautomaten mit Einzahlfunktion im SB-Bereich. Wer jedoch mehr als 10.000 Euro auf einmal einzahlen möchte, muss neuerdings nachweisen, woher das Geld kommt. Beschlossen hat das die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wir blicken auf die Hintergründe dieser Entscheidung und klären, worauf Sie achten müssen.

Auch wenn die Corona-Pandemie dem bargeldlosen Zahlungsverkehr selbst bei kleinen Summen durchaus guten Boden bereitet hat, ist Deutschland noch immer ein Bargeldland, vor allem bei Menschen über 35. Da illegale Geschäfte ebenfalls oft bar abgewickelt werden, möchte die BaFin mit dieser Vorgabe vor allem Geldwäsche und die Unterstützung terroristischer Gruppen erschweren. Für die Verbraucher ändert sich tatsächlich nicht viel, denn Einzahlungen jenseits der 10.000 Euro sind bei Privatpersonen eher die Ausnahme als die Regel. Anders sieht es bei Geschäftskunden aus, dort greift die Regel aber nicht.

Doch was benötigt man nun, wenn doch einmal eine größere Summe eingezahlt werden muss? Ein gültiger Nachweis kann zum Beispiel eine Quittung oder ein Kaufvertrag sein: Wer etwa sein Auto privat verkauft hat und nun das eingenommene Bargeld einzahlen möchte, sollte deshalb den Kaufvertrag mitbringen. Dasselbe gilt beim Verkauf von Gegenständen wie zum Beispiel Antiquitäten. Es gibt jedoch auch Anlässe, bei denen das nicht möglich ist. Zum Beispiel nach einer Hochzeit. In diesem Fall ist das jedoch kein Problem, denn hier lässt sich der Grund für die hohe Bargeldsumme plausibel erklären – und zur Not mit dem Trauschein auch nachweisen. Stammt das Geld von einem eigenen Konto, zum Beispiel bei einer anderen Bank, genügt schon ein entsprechender Kontoauszug, der die Abhebung dokumentiert. Bei Schenkungen kann man Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen vorlegen, bei Erbschaften ein Testament, den Erbschein oder andere Erbnachweise.

Diese Belege sind laut BaFin geeignet:

  • ein aktueller Kontoauszug über die Barauszahlung, wenn sie vom eigenen Konto erfolgt ist
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
  • ein Sparbuch, das die Barauszahlung ausweist
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege oder Verträge
  • Quittungen über Sortengeschäfte
  • Testament, Erbschein oder andere Erbnachweise
  • Schenkungsverträge

Das alles geschieht nun vor allem, um Geldwäsche und Terrorismusunterstützung vorzubeugen. Doch was genau ist Geldwäsche?

Geldwäsche ist schlicht der Versuch, eine kriminelle Herkunft von Geld dermaßen zu verschleiern, dass es so aussieht, als sei es legal erworben worden. Darunter fallen beispielsweise Erträge aus dem Drogenhandel. Die Herkunft des Begriffs hat nichts mit der Annahme zu tun, Geld aus Verbrechen, „schmutziges“ Geld also, müsse „reingewaschen“ werden. Tatsächlich geht der Begriff auf eine vom Chicagoer Gangster Al Capone angewandte Methode zurück: Er investierte kriminell erbeutetes Geld in automatische Waschsalons, deren Umsätze schwer zu kontrollieren waren. Damit prägte er selbst den Begriff „Money laundring“ – Geldwäsche. Eine Möglichkeit der Geldwäsche ist heute der Umtausch von Bargeld in Buchgeld, also die Einzahlung auf ein Konto. Daher die Vorgabe der BaFin, denn es wird geschätzt, dass jedes Jahr etwa 100 Milliarden Euro in Deutschland „gewaschen“ werden.

Die Nachweis-Regel gilt übrigens nicht nur bei Einzahlungen, sondern auch bei Sortengeschäften, also dem Tausch in andere Währungen, sowie beim Ankauf von Edelmetallen in Fremdbanken. In diesen Fällen sogar schon ab 2.500 Euro. Dasselbe gilt, wenn es um Bareinzahlungen bei einer Fremdbank geht.

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