ESG: Regelwerk der Nachhaltigkeit
Unternehmen müssen zunehmend - unter Bedingungen gesetzlich verpflichtend - Bericht ablegen, inwiefern die Geschäftsführung nachhaltig handelt. Das heißt, ob die Geschäftspraktiken gut oder schädlich für Klima und Umwelt (E-Environmental) sind, ob diese gesellschaftlich vertretbar sind (S-Social), und/oder ob sie undurchsichtige Unternehmensweisen verfolgen oder unterstützen (G-Governance). Wir berichten zukünftig freiwillig nach dem VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs) - und geben an dieser Stelle schon einen kleinen Einblick, welche Nachhaltigkeitsziele wir bereits konsequent umgesetzt haben.
Die drei Säulen
Die ESG-Kriterien entstanden 2004 durch die UN-Initiative "Global Compact" als weltweit anerkannter Standard. Sie bilden drei zentrale Verantwortungsbereiche von Unternehmen ab:
- E wie Environment (Umwelt): Wie geht ein Unternehmen mit Ressourcen, Energie und Klima um?
- S wie Social (Gesellschaft): Wie behandelt es Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen und Menschenrechte?
- G wie Governance (Unternehmensführung): Wie transparent, ethisch und verantwortungsvoll wird geleitet?
E wie Environment – ökologische Richtlinien
Die ESG-Kriterien sollen Unternehmen dazu verpflichten, Strategien zum Umwelt- und Klimaschutz voranzutreiben. Es geht insbesondere um ein schonendes Ressourcenmanagement sowie den Einsatz erneuerbarer Energien.
- Klimaschutz: Gegenmaßnahmen und Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel
- Energie: vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien
- Nachhaltiges Gebäude- und Wassermanagement
- Ressourcen: z.B. ressourcenschonende Verfahren optimieren (z.B. kurze Lieferwege)
- Ökologischer Fußabdruck: Gezielte Reduktion von Emissionen (z.B. CO2)
S wie Social – soziale Richtlinien
Das ESG-Kriterium "Social" umfasst sämtliche soziale und gesellschaftliche Auswirkungen der Firmentätigkeit. Vor allem gerechte Arbeitsbedingungen und die Achtung der Menschenwürde spielen eine zentrale Rolle. Dabei beziehen sich diese sozialen Richtlinien stets auf die gesamte Lieferkette, also auf Mitarbeitende, Lieferant:innen etc.
- Achtung und Wahrung der Menschenwürde und Menschenrechte
- Arbeitsbedingungen: z.B. faire Bezahlung der Mitarbeiter:innen
- Arbeitsschutz und Gesundheitswohl
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
- Verzicht auf Zusammenarbeit mit autoritären Regimen und Regierungen
G wie Governance – ethische Richtlinien
"Governance", das dritte Kriterium innerhalb der nachhaltigen ESG-Kriterien, zielt auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ab. Unabhängige Aufsicht innerhalb des Unternehmens, fairer Wettbewerb und gesellschaftliche Verantwortung sind hier der Fokus.
- Ausschluss von Korruption und wettbewerbswidrigen Praktiken
- Transparente Dokumentation aller Prozesse im Unternehmen
- Verantwortungsvoller und gewissenhafter Umgang mit Steuern
- Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit im Unternehmen
- Kontrollorgane müssen unabhängig sein (z.B. Aufsichtsrat)