Sparda-Bank Hessen eG

Online-Banking
Stoppuhr zeigt zehn Sekunden an

Die Echtzeitüberweisung kommt!

Sie möchten einen Gebrauchtwagen zur sofortigen Mitnahme kaufen, aber nicht so viel Bares mit sich rumtragen? Ihnen fällt vorm Einschlafen noch ein, dass um Mitternacht eine wichtige Zahlungsfrist abläuft? Ihr Handwerksbetrieb möchte bei Ihnen erbrachte Leistungen sofort abkassieren, aber fürs Finanzamt brauchen Sie einen Überweisungsnachweis? Mit der Echtzeitüberweisung ist das alles leicht zu handhaben – und zwar rund um die Uhr: Binnen zehn Sekunden ist der überwiesene Euro-Betrag auf dem Empfängerkonto. Ab Oktober ist das auch der Sparda-Bank Hessen möglich!

Seit 9. Januar 2025 sind Banken in der Eurozone zum „Empfang“ von Euro-Echtzeitüberweisungen verpflichtet. In der nächsten Stufe gilt das ab 9. Oktober 2025 auch fürs „Versenden“. Ebenfalls seit dem 9. Januar dürfen die in Mitgliedsstaaten der Eurozone ansässigen Institute für diese sogenannten „Instant-Payments“ gegenüber ihren herkömmlichen Überweisungen keine höheren Preise mehr berechnen. Die Sparda-Bank Hessen bietet den Service wie bisherige Online-Überweisungen zum kundenfreundlichen Nulltarif an!

Was haben Echtzeitüberweisungen und Wero miteinander zu tun?

Der Schritt, den schnellen Geldtransfer flächendeckend auch als reguläre Dienstleistung der Banken einzufordern, ist nur konsequent und zeitgemäß: Denn der Erfolg etablierter außereuropäischer Zahlungsdiensteanbieter wie etwa Paypal basiert schon lange auf der Schnelligkeit, mit der sie die Übertragung von Geldern abwickeln. Und auch die flächendeckende Akzeptanz und Wettbewerbsfähigkeit der jüngsten, europäischen Bezahllösung Wero* – die Europa im Bereich der Zahlungssysteme zu (größerer) Unabhängigkeit verhelfen soll – basiert auf Überweisungen in Echtzeit: Die Wero-Einführung bei den einzelnen Banken ist also maßgeblich von der Voraussetzung abhängig, Echtzeitüberweisungen senden und empfangen zu können. So ergibt sich eins aus dem anderen.

Erhöhte Sicherheit durch „Empfängerprüfung“

Einhergehend mit der Echtzeitüberweisung kommt ein weiterer Sicherheitsstandard hinzu, der zur Vermeidung von versehentlich oder in betrügerischer Absicht fehlgeleiteten Zahlungen beitragen soll: die Empfängerprüfung (Verification of Payee: kurz VOP). Für Überweisende bedeutet sie zusätzlichen Schutz: „Die Verpflichtung zur Durchführung der Empfängerüberprüfung gilt dabei nicht nur für SEPA-Echtzeitüberweisungen, sondern grundsätzlich für alle SEPA-Überweisungen innerhalb EU/EWR, die Zahlungskonten betreffen. Nicht geprüft werden demnach SEPA-Echtzeitüberweisungen oder SEPA-Überweisungen zu Gunsten von Konten, die keine Zahlungskonten sind (also z. B. Darlehens-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten) bzw. die an Empfängerbanken geleitet werden, die (noch) nicht zur Prüfung verpflichtet sind (außerhalb EU/EWR, EUR nicht als Landeswährung)“ – ist dazu auf den Seiten der DZ Bank ***(als Zentralinstitut des genossenschaftlichen Finanzsektors, dem auch die Sparda-Bank Hessen angehört) zu lesen.**  

Entscheidung verbleibt auf Kundenseite

Mit Beauftragung einer Echtzeitüberweisung werden im Rahmen der Empfängerprüfung in Sekundenschnelle Empfängername und zugehörige IBAN abgeglichen: Damit das Geld wirklich beim richtigen Empfänger(-Konto) landet. Eine systemseitige Rückmeldung erfolgt zügig – bei völliger Übereinstimmung als „Match“ bzw. „No Match“, falls etwas nicht passt. Oder als „Close Match“, sofern die Übereinstimmung nicht exakt gegeben ist – wenn als Beispiel die Schreibweise des Namens leicht abweicht oder Ähnliches.

Bei Konten von Privatpersonen ist die Empfängerprüfung immer Pflicht. Stellt das System eine Abweichung fest, kann der oder die Kund:in allerdings selbst entscheiden, ob er oder sie die Überweisung dennoch zur Ausführung freigibt – zum Beispiel, wenn beim Empfängernamen nur ein Buchstabe fehlt und dies für die korrekte Zuordnung zur gewünschten Empfängerperson mit dem richtigen Konto nicht hinderlich ist. Achtung: Angesichts dessen, dass die Rückholung einer Echtzeitüberweisung von einem falschen Empfängerkonto hinsichtlich der Ausführungsgeschwindigkeit gegebenenfalls nicht möglich ist, sollten Kund:innen in besonderem Maße aufmerksam sein – denn bei Freigabe einer „No Match“ oder „Close Match“-Überweisung liegt die Haftung bei ihnen selbst. Für fehlerhafte „Match“-Überweisungen hingegen ist die Bank verantwortlich.

Warum langsam, wenn’s auch schnell gehen kann?

Kund:innen dürfen sich also spätestens ab Oktober darüber freuen, dass die Zeiten vorüber sind, in denen eine Banküberweisung bis zum nächsten Bankarbeitstag – am Wochenende also bis zu 72 Stunden – brauchen kann, um ihr Ziel zu erreichen. Künftig steht ihnen im Europäischen Zahlungsraum die Wahl offen, ob sie ihre Euro stattdessen lieber in Echtzeit überweisen, sodass der Betrag zehn Sekunden später schon sichtbar auf dem Empfängerkonto ist.

 

Wichtiger Hinweis in eigener Sache:

Da mit der Aufnahme dieses neuen Services in das Dienstleistungsangebot der Sparda-Bank Hessen entsprechende Anpassungen des Preis-Leistungsverzeichnisses einhergehen, ist zur Fortsetzung der Geschäftsbeziehung eine kundenseitige Zustimmung erforderlich. So will es das Gesetz – auch wenn die Euro-Echtzeitüberweisung nicht mehr kosten darf, als eine herkömmliche Überweisung: Im Rahmen des gebührenfreien SpardaGirokontos ist die Echtzeitüberweisung bei der Sparda-Bank Hessen – genau wie bisherige belegfreie Online-Überweisungen – gratis inbegriffen!

In den vergangenen Tagen hat die Sparda-Bank Hessen ihre Kund:innen hierzu informiert und bittet um die formal erforderliche Zustimmung. Wie diese auf einfachem Wege erfolgen kann, ist in den Benachrichtigungen beschrieben und kundenfreundlich vorbereitet.

Bitte helfen Sie durch Ihre zeitnahe Zustimmung mit, dass auch Sie schon bald von der schnelleren Überweisungsmöglichkeit profitieren können – und damit zudem auch die Nutzung der komfortablen europäischen Bezahllösung Wero* absehbar offenstehen kann!

 

* Nähere Informationen zu Wero finden sich im Beitrag Wero – oder: Was tut sich gerade bei den Bezahldiensten? vom 28.05.2025. Weitere Artikel zu den Ursprüngen und Hintergründen von Wero und der Europäischen Zahlungsinitiative (EPI) sind hier verlinkt.

** EU = Europäische Union; EWR = Europäischer Wirtschaftsraum; EUR = Euro; SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa

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14.07.2025