Sparda-Bank Hessen eG
Online-Banking
Frau sitzt mit Smartphone auf einem Sofa und macht eine Online-Überweisung

SEPA-Überweisungen werden noch sicherer

Empfängerüberprüfung im Online-Banking und in der SpardaBanking App

Ab sofort wird aufgrund neuer Gesetztesvorgaben der EU vor der Freigabe von Überweisungen und Daueraufträgen eine automatische Empfängerüberprüfung vorgenommen.

Mehr Sicherheit für mehr Schnelligkeit

Mit Einführung der Echtzeitüberweisung, also der Überweisung in Sekundenschnelle, greifen weitere gesetzliche Vorgaben, die zu mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr führen.

Das neue Sicherheitverfahren heißt "Empfängerüberprüfung". Es handelt sich um ein gesetzlich gefordertes Standardverfahren, bei dem der bspw. in einer Überweisung angegeben Zahlungsempfänger mit der entsprechenden IBAN abgeglichen wird.

Diese Namensüberpüfung (international Verification of Payee (VoP) genannt) führt die empfangende Bank auf Basis der im Zahlungsauftrag angegebenen Daten durch. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird noch vor Ausführung des Auftrags zurückgemeldet. Das bietet Ihnen einen wirksamen Schutz vor Fehlüberweisungen durch Vertippen und vor Betrugsversuchen. Und das völlig kostenlos bei jeder Überweisung.

Wichtig für Sie: Überprüfen Sie die Rückmeldung der Empfängerüberprüfung sorgfältig - und zwar bevor Sie die Transaktion durchführen.

Folgende Rückmeldungen der Empfängerüberprüfung sind möglich:

Übereinstimmung

Wird eine "Übereinstimmung" ("Match") gemeldet, dann ist alles korrekt. Dann stimmen der eingegebene Empfängername und die Kontobezeichnung der zugehörigen IBAN vollständig überein.

Annähernde Übereinstimmung

Wenn die Überprüfung eine "Annähernde Übereinstimmung" ("Close Match") ergibt, weicht der Empfängername nur leicht ab. Es wird ein Namensvorschlag angezeigt, den Sie übernehmen oder übergehen können.

Keine Übereinstimmung

Ist das Ergebnis der Prüfung "Keine Übereinstimmung" ("No Match"), dann stimmen Ihre Angaben zum Empfängernamen nicht mit dem hinterlegten Namen überein. In diesem Fall erhalten Sie keinen Namensvorschlag.

Überprüfung nicht möglich

Sollte eine Überprüfung nicht möglich sein, erhalten Sie auch in diesem Fall eine entsprechende Rückmeldung. Ihnen können mögliche Gründe dafür angezeigt werden, bspw. könnte ein technisches Problem bestehen. Es könnte auch sein, dass die Empfängerbank diesen Service nicht anbietet oder Ähnliches.

Wichtig zu wissen:

Sie können in jedem Fall eine Überweisung tätigen. Keiner der drei letztgenannten Fälle führt zu einem automatischen Abbruch der Transaktion. Die Entscheidung für einen Abbruch der Transaktion liegt ganz bei Ihnen. Geben Sie eine Überweisung in den Fällen "Annähernde Übereinstimmung", "Keine Übereinstimmung", "Überprüfung nicht möglich" frei, haften Sie laut gesetzlicher Vorgabe für etwaige Schäden.

Übrigens: Wenn Sie den Überweisungsauftrag nicht via Online-Banking, SpardaBanking App oder am SB-Terminal, sondern zum Beispiel mittels Überweisungsbeleg in einer unserer Filialen erteilen, führen wir die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags vor Ort durch, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt anwesend sind. Überweisungsträger, die Sie per Post senden oder in den Briefkasten einer unserer Zweigstellen werfen, sind von der Empfängerüberprüfung ausgeschlossen.

Sie haben noch Fragen? - Wir haben die Antworten!

Warum gibt es jetzt die Empfängerüberprüfung?

Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Empfängerüberprüfung werden SEPA-Überweisungen sicherer gemacht. Die Überweisenden werden vor Schäden geschützt, die durch fehlgeleitete oder betrügerische Überweisungen entstehen können. Bei einer erfolgreichen Empfängerüberprüfung übernimmt die ausführende Bank die Verantwortung dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Diese gesetzliche Vorgabe fällt zeitlich mit der gesetzlichen Bestimmung zusammen, die eine Verpflichtung zum Anbieten der Echtzeitüberweisung beinhaltet.

Bei welchen Überweisungen wird eine Empfängerüberprüfung vorgenommen?

Die Empfängerüberprüfung wird bei sämtlichen SEPA-Überweisungen angewendet, die zugunsten von Zahlungsverkehrskonten innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) getätigt werden, einschließlich Echtzeitüberweisungen. Überprüfungen erfolgen am SB-Terminal, im Online-Banking, in der SpardaBanking App, in Zahlungsverkehrsprogrammen und bei beleghaften Überweisungen (nur bei Kundenanwesenheit).

Können Überweisungen auch ohne Empfängerüberprüfung erfolgen?

Nein, gesetzliche Vorgaben verpflichten die Banken zur Empfängerüberprüfung. Es gibt im Privatkundenbereich keine Ausnahmen.

Kostet mich die Empfängerüberprüfung etwas?

Nein, die Empfängerüberprüfung ist in jedem Fall kostenfrei. Dieser Sicherheitsstandard ist Teil unserer Leistung für Sie.

Kann ich meine Überweisungsvorlagen im Online-Banking bzw. in der SpardaBanking App weiter nutzen?

Ihre Überweisungsvorlagen können Sie weiterhin nutzen. Gegebenenfalls sind – sollte die Empfängerüberprüfung Abweichungen ergeben – Anpassungen vorzunehmen.

Wann wird bei einem Dauerauftrag die Empfängerüberprüfung vorgenommen?

Die Empfängerüberprüfung erfolgt, wenn der Dauerauftrag angelegt bzw. durch Sie aktualisiert wird.

Das heißt, dass für Ihre bestehenden, unveränderten Daueraufträge keine Empfängerüberprüfung stattfindet, auch nicht zum Zeitpunkt der Ausführung der Transaktion.