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Verschieden große Stapel an Münzen mit diversen Alltags-Icons (z.B. Haus, Lampe usw.) vor unschadrfem grün-weißenHintergrund

Steuern sparen ab 2025 – das ändert sich für Sie!

 

Ab 2025 gelten in Deutschland neue Steuerregeln – und viele davon bringen echte Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien sowie Eigentümerinnen und Eigentümer. Wir zeigen Ihnen, wo Sie sparen können und was sich im Detail ändert.

 

Mehr Grundfreibetrag – weniger Steuerlast

Gute Nachrichten für alle, die Lohn oder Gehalt beziehen: Ab 2025 steigt der sogenannte Grundfreibetrag – also der Teil des Einkommens, auf den keine Steuer anfällt – um 312 Euro auf 12.096 Euro pro Jahr. Das heißt: Ein größerer Anteil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei.

Außerdem wird die sogenannte kalte Progression ausgeglichen. Das bedeutet: Wenn Ihr Gehalt steigt, um die Inflation auszugleichen, zahlen Sie nicht automatisch mehr Steuern. So bleibt Ihnen unterm Strich mehr Netto vom Brutto.

Das Bundesfinanzministerium erklärt: Die Eckwerte der Einkommensteuertarife werden 2025 um 2,6 Prozent, ein Jahr später nochmals um 2 Prozent, erhöht. Nur der besonders hohe Einkommensteil, auf den die sogenannte Reichensteuer ab rund 277.826 Euro greift, bleibt davon unberührt.

 

Mehr Unterstützung für Familien

Auch für Familien gibt es spürbare Verbesserungen:

  • Kinderbetreuungskosten lassen sich ab 2025 besser absetzen: Statt bisher zwei Drittel (max. 4.000 Euro pro Kind) sind künftig 80 Prozent der Kosten bis zu 4.800 Euro pro Kind als Sonderausgaben abziehbar.
  • Das Kindergeld stieg ab Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat.
  • Rückwirkend ab 1. Januar 2024 wurde zudem der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro erhöht.

Wichtig: Ob für Sie das Kindergeld oder der Freibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch. Diese sogenannte Günstigerprüfung erspart Ihnen komplizierte Rechnereien – Sie profitieren ganz einfach von der besseren Variante.

 

Mehr Entlastung für Alleinerziehende

Alleinerziehende können sich ebenfalls über Verbesserungen freuen. Der Entlastungsbetrag wurde erhöht und die Voraussetzungen für den Anspruch vereinfacht. Damit wird die finanzielle Situation von Ein-Eltern-Familien gezielt gestärkt.

Außerdem wird die steuerliche Behandlung von Unterhaltszahlungen ab 2025 genauer überprüft – mit Hilfe digitaler Kontrollmechanismen. Wichtig ist deshalb: Alle Zahlungen sollten lückenlos dokumentiert sein, sowohl von Zahlenden als auch von Empfangenden.

 

Immobilienbesitzer:innen aufgepasst – neue Grundsteuer-Regeln

Bei der Grundsteuer gibt es ab 2025 ebenfalls Neuerungen. Zwar ändern sich die Faktoren für die Berechnung nicht (Grundstückswert, Messzahl, Hebesatz), aber der Grundstückswert wird nun anders ermittelt. Zwei Größen spielen dabei eine Rolle:

  1. Der Bodenrichtwert, also der aktuelle Wert des Grundstücks.
  2. Die durchschnittliche Nettokaltmiete, basierend auf statistischen Daten.

Diese neue Berechnung gilt allerdings nur in Bundesländern, die das sogenannte Bundesmodell übernommen haben. Einige Länder gehen eigene Wege – Hessen nutzt einen eigenen Ansatz:

Ab 2025 wird die Grundsteuer in Hessen nicht nach dem standardisierten Bundesmodell berechnet. Stattdessen gilt das Hessische Grundsteuergesetz. Das zentrale Element ist das Flächen‑Faktor‑Modell. Es berücksichtigt ausschließlich Grundstücks- und Wohn-/Nutzfläche sowie einen individuellen Lagefaktor, der über den lokalen Bodenrichtwert errechnet wird.

 

Solarstrom: Bessere Regeln für Photovoltaik-Anlagen

Für alle, die in erneuerbare Energien investieren wollen, wird es einfacher. Ab 2025 gilt:

  • Die steuerfreie Obergrenze für Photovoltaikanlagen steigt auf 30 Kilowatt peak (kWp) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.
  • Bisher waren es bei größeren Gebäuden nur 15 kWp je Einheit.

Das macht Investitionen in Solarstrom attraktiver – und das nicht nur für Einfamilienhäuser, sondern auch für Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeobjekte.

 

Weitere Neuerungen auf einen Blick

  • Erbschaften: Der Pauschbetrag für Erbfallkosten (z. B. Beerdigung) wird von 10.300 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Damit müssen weniger Menschen Einzelbelege vorlegen.
  • Krankenkassen-Boni: Wer für gesundes Verhalten einen Bonus von der Krankenkasse bekommt (z. B. für Vorsorgeuntersuchungen), kann aufatmen: Bis zu 150 Euro pro Jahr und Person sind ab 2025 steuerfrei. Diese Boni werden nicht mehr wie Beitragserstattungen behandelt.

 

Unser Fazit

2025 bringt viele kleine, aber wichtige Steuererleichterungen – vor allem für Berufstätige, Familien, Alleinerziehende und Immobilienbesitzer. Auch klimafreundliches Verhalten wird besser belohnt. Wer gut informiert ist, kann bares Geld sparen.