Rente wird neu erfunden: das Altersvorsorgedepot 2027
Haben Sie sich beim Blick auf Ihre Altersvorsorge auch schon mal gedacht: „Da müsste sich dringend etwas ändern“? Dann gibt es gute Nachrichten. Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) hat alle parlamentarischen Hürden erfolgreich genommen. Bundestag und Bundesrat haben der Reform zugestimmt, und die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2027 offiziell in Kraft.
Als Ihre Sparda-Bank Hessen zeigen wir Ihnen gemeinsam mit unserem starken Verbundpartner Union Investment, warum sich das Hinsehen jetzt richtig lohnt.
Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Einfach erklärt ist das Altersvorsorgedepot ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das speziell für Ihre private Rente gedacht ist. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass beim langfristigen Vermögensaufbau kaum ein Weg an der Börse vorbeiführt.
Das Besondere ab 2027: Die strenge Garantiepflicht fällt. Bisher mussten geförderte Produkte wie die alte Riester-Rente immer garantieren, dass am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge wieder herauskommen. Das klingt zwar sicher, hat aber mitunter wie eine Bremse wirken können. Weil die Anbieter das Geld extrem vorsichtig anlegen mussten, blieb die Rendite oft auf der Strecke.
Mit dem neuen Depot entscheiden Sie selbst, wie viel Risiko Sie eingehen möchten. Sie können Ihr Geld flexibel in eher chancenreiche oder konservative Fonds fließen lassen. Kurz gesagt: Der Fokus liegt endlich auf dem, was beim Sparen am wichtigsten ist – rentable Konsistenz gepaart mit Sicherheit und Strategie.
Was passiert mit alten Riester-Verträgen?
Hier gilt die verbraucherfreundliche Devise: Riester kann, aber muss nicht raus. Bestehende Riester-Verträge genießen vollständigen gesetzlichen Bestandsschutz. Sie laufen einfach weiter wie bisher, werden weiter gefördert und niemand wird zu einer Kündigung gezwungen. Ab dem 1. Januar 2027 können allerdings keine neuen Riester-Verträge mehr am Markt abgeschlossen werden.
Der Zuschuss vom Staat: Die neue Förderung auf einen Blick
Das Mitsparen wird ab 2027 deutlich unkomplizierter, transparenter und gelöst vom Einkommen des Vorjahres. Der Staat unterstützt Sie bei Ihren Einzahlungen mit konkreten, attraktiven Zulagen. Das neue Fördersystem basiert auf einer klaren Formel:
- Die Grundzulage: Für die ersten 360 Euro, die Sie im Jahr einzahlen, gibt der Staat stolze 50 Prozent dazu (das sind 180 Euro geschenkt). Für jeden weiteren Euro bis zu einem maximalen Eigenbeitrag von 1.800 Euro gibt es 25 Prozent Förderung. Wer den Höchstbetrag voll ausschöpft, sichert sich somit einen staatlichen Zuschuss von maximal 540 Euro pro Jahr.
- Der Bonus für Familien: Kinder werden extra belohnt. Für jeden Euro, den Sie für Ihr Kind einzahlen, legt der Staat einen weiteren Euro obendrauf (Förderquote 1:1) – bis zu 300 Euro Zuschuss pro Kind und Jahr. Diese volle Kinderzulage erreichen Eltern erfreulicherweise schon ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro.
- Der Turbo für Berufseinsteiger:innen: Wer unter 25 Jahre alt ist und mit dem Sparen beginnt, erhält zusätzlich einmalig einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
Was ist jetzt zu tun?
Auch wenn das neue Altersvorsorgedepot erst am 1. Januar 2027 an den Start geht: Die beste Zeit, sich um die eigene Zukunft zu kümmern, ist immer jetzt. Wer frühzeitig plant, profitiert am Ende am meisten vom Zinseszins-Effekt.
- Bestandsaufnahme machen: Werfen Sie einen Blick auf Ihre bestehenden Verträge. Haben Sie eine Riester-Rente oder andere private Vorsorgemodelle?
- Ziele definieren: Überlegen Sie, wie viel Sie monatlich investieren können und möchten – auch im Hinblick darauf, wie Sie die neuen staatlichen Zuschüsse ab 2027 optimal für sich und Ihre Familie ausschöpfen.
- Markt beobachten und vergleichen: Überlegen Sie vorab, ob für Sie eher klassische Fonds oder ETFs infrage kommen. Da die konkreten Produkte erst im Laufe der Zeit bis 2027 entwickelt werden, gilt hier die Devise: Erstmal abwarten, bis die ersten Angebote auf den Markt kommen, und diese dann kritisch hinterfragen.
- Gemeinsam planen: Sie müssen mit Ihren Fragen nicht allein bleiben. Gehen Sie frühzeitig zu Ihrer Sparda-Bank-Hessen-Berater:in. Wir analysieren mit Ihnen schon heute Ihre Rentenlücke, prüfen kommende Produktangebote auf Herz und Nieren und bereiten Sie perfekt auf die Gesetzesänderungen vor. So stellen wir sicher, dass Sie zum Startschuss in der ersten Reihe stehen.
Sparen muss nicht verstaubt und langweilig sein – mit den richtigen Zuschüssen und einem starken Partner macht es richtig Spaß zu sehen, wie das eigene Polster für den Ruhestand wächst. Sprechen Sie Ihre Berater:in einfach an!
Sparda-Hessen mit Partner Union Investment an Ihrer Seite
Große Veränderungen bringen oft viele Fragen mit sich. Welcher Fonds passt zu meiner Lebensplanung? Wie viel Schwankung hält mein Bauchgefühl aus? Genau hier kommt das genossenschaftliche Prinzip unserer Sparda-Bank Hessen ins Spiel: Wir lassen Sie nicht allein im Tarifdschungel stehen.
Mit Union Investment haben wir den erfahrenen Experten für Fondsvermögen direkt an unserer Seite. Gemeinsam machen wir das neue Altersvorsorgedepot für Sie fassbar. Sie profitieren von erstklassig gemanagten Fondslösungen, die genau auf das neue Gesetz abgestimmt sind. So nutzen Sie die neuen Renditechancen der Märkte, während Sie gleichzeitig entspannt auf die Expertise von Profis vertrauen können.
Weiterführende Links:
I. Bundesregierung: Fragen und Antworten rund um das Altersvorsorgedepot
II. Union Investment: Altersvorsorgedepot im Überblick
Offizielle Quellen des Artikels:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF): Monatsbericht zum Altersvorsorgereformgesetz und den Eckpunkten der privaten Altersvorsorge.
- Die Bundesregierung: Offizielle Regierungsmitteilungen, Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge (Stand: Juni 2026).
- Deutsche Rentenversicherung Bund: Mitteilung zum Beschluss des Bundesrates vom 8. Mai 2026 über die Riester-Nachfolge.
- Deutscher Bundestag: Dokumentation zur 2. und 3. Lesung sowie Verabschiedung des Gesetzentwurfs (Drucksache 21/4088).
- Bundesgesetzblatt: Amtliche Veröffentlichung des Altersvorsorgereformgesetzes (BGBl. I Nr. 156 vom 29. Mai 2026).
Online-Banking