Vorgemerkte Umsätze verstehen
Sie entdecken einen Umsatz, den Sie nicht zuordnen können? Keine Sorge: Nicht jede angezeigte Buchung wurde bereits von Ihrem Konto abgebucht. Oft handelt es sich zunächst nur um eine Vormerkung. Hier erfahren Sie, was das bedeutet und wann Sie aktiv werden sollten.
Was ist ein vorgemerkter Umsatz?
Vorgemerkte Umsätze finden Sie ganz oben in Ihrer Umsatzübersicht. Dabei handelt es sich um Dispositionsanfragen – also die Prüfung, ob Ihr Konto für eine Kartenzahlung ausreichend gedeckt ist.
Das passiert bei nahezu jeder Kartenzahlung, zum Beispiel:
- beim Einkauf im Geschäft oder online,
- bei Hotel- oder Mietwagenkautionen,
- an Tankautomaten.
Der Betrag wird noch nicht abgebucht, verringert aber vorübergehend Ihren verfügbaren Kontostand.
Beispiel Tankautomat: Häufig wird zunächst ein Maximalbetrag, etwa 90 Euro, reserviert. Tanken Sie anschließend nur für 50 Euro, wird später auch nur dieser Betrag tatsächlich abgebucht. Nicht genutzte Kautionen verschwinden nach einigen Tagen automatisch aus den Vormerkungen.
Prüfen Sie deshalb nach dem Verschwinden einer Vormerkung, ob tatsächlich eine Abbuchung erfolgt ist und ob der Betrag korrekt ist.
Was zeigt die Vorschau?
Neben den Vormerkungen gibt es die Vorschau. Dort sehen Sie angekündigte Lastschriften und bevorstehende Daueraufträge.
Möchten Sie einen Dauerauftrag ändern oder löschen, erledigen Sie das möglichst sofort im Online-Banking oder in der SpardaBankingApp. Bereits ausgeführte Daueraufträge können – ähnlich wie Überweisungen – nicht zurückgeholt werden.
Der Betrag stimmt nicht – was nun?
Ist eine Vormerkung oder Buchung aus Ihrer Sicht falsch, wenden Sie sich zunächst an das abbuchende Unternehmen.
Wichtig: Solange ein Umsatz nur vorgemerkt ist, kann er technisch nicht gestoppt werden. Erst nach der endgültigen Buchung kann er beanstandet oder – je nach Zahlungsart – zurückgegeben werden.
Unbekannter Zahlungsempfänger?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie den Zahlungsempfänger doch zuordnen können. Oft hilft bereits eine kurze Internetrecherche oder ein Blick in frühere Einkäufe und Verträge.
Kartenzahlung oder Lastschrift?
Wie Sie Ihr Geld zurückholen können, hängt von der Zahlungsart ab. Diese erkennen Sie direkt im jeweiligen Umsatz.
Mastercard
Wurde die Zahlung mit Ihrer Mastercard durchgeführt, können Sie den Umsatz direkt im Online-Banking beanstanden. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und fordert bei Bedarf weitere Nachweise, etwa Rechnungen oder – bei Betrugsfällen – eine Polizeianzeige.
Bei Betrugsverdacht sollten Sie Ihre Karte sofort sperren. Das ist auch bequem über die SpardaBankingApp möglich.
girocard
Bei der girocard kommt es darauf an, wie Sie bezahlt haben.
- Mit PIN: Es gelten die Regelungen für Kartenzahlungen.
- Mit Unterschrift: Die Zahlung erfolgt als Lastschrift.
Lastschriften können Sie direkt im Online-Banking zurückgeben. Beachten Sie jedoch: Eine Lastschriftrückgabe ersetzt keine Vertragskündigung. Wurde der Betrag berechtigt eingezogen, können zusätzliche Kosten entstehen. Im Zweifel klären Sie den Sachverhalt zunächst mit dem Unternehmen. Für die Rückgabe haben Sie sechs Wochen Zeit.
Wann hilft eine Lastschriftsperre?
Eine Lastschriftsperre verhindert zukünftige unberechtigte Lastschriften, holt aber kein bereits abgebuchtes Geld zurück.
Ist eine Lastschrift bereits vorgemerkt, kann sie nur gestoppt werden, wenn die Lastschriftsperre rechtzeitig – spätestens einen Geschäftstag vor der Ausführung – bei uns eingerichtet wurde.
In den meisten Fällen ist es sinnvoller, zunächst die Buchung abzuwarten, die Lastschrift anschließend im Online-Banking zurückzugeben und erst danach bei Bedarf eine Lastschriftsperre einzurichten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vormerkung prüfen: Handelt es sich um eine Kaution oder Reservierung? Warten Sie die endgültige Buchung ab.
- Dauerauftrag: Sofort ändern oder löschen.
- Unbekannter Empfänger: Erst den Zahlungsgrund klären.
- Kartenzahlung oder Lastschrift: Nach der Buchung können Sie den Umsatz – je nach Zahlungsart – beanstanden oder zurückgeben.
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