Regelwerk der Nachhaltigkeit: was bedeutet ESG?
Nachhaltigkeit ist inzwischen zu einem geflügelten Wort geworden, in aller Munde und trotzdem oder gerade deswegen unscharf und bedeutungsschwanger. Um hierbei nicht im luftleeren Raum zu philosophieren, gilt es, die Konturen des Themas „Nachhaltigkeit“ zu schärfen und mit Inhalten zu füllen. Vor allem im Hinblick auf die Geschäftsführung ist es wichtig, zu definieren, nach welchen Richtlinien nachhaltig gewirtschaftet werden kann.
Und hier kommen nun die ESG-Kriterien ins Spiel. Mittelständische Unternehmen müssen zunehmend – unter Bedingungen gesetzlich verpflichtend – Bericht ablegen, inwiefern die Geschäftsführung nachhaltig handelt. Das heißt, ob die Geschäftspraktiken gut oder schädlich für Klima und Umwelt sind, ob diese gesellschaftlich vertretbar sind, und/oder ob sie undurchsichtige Unternehmensweisen verfolgen oder unterstützen.
ESG: Die drei Säulen
Die ESG-Kriterien entstanden 2004 durch die UN-Initiative "Global Compact" als weltweit anerkannter Standard. Sie bilden drei zentrale Verantwortungsbereiche von Unternehmen ab:
- E wie Environment (Umwelt): Wie geht ein Unternehmen mit Ressourcen, Energie und Klima um?
- S wie Social (Gesellschaft): Wie behandelt es Mitarbeiter:innen, Lieferant:innen und Menschenrechte?
- G wie Governance (Unternehmensführung): Wie transparent, ethisch und verant-wortungsvoll wird geleitet?
E wie Environment – ökologische Richtlinien
UMWELT. Die ESG-Kriterien sollen Unternehmen dazu verpflichten, Strategien zum Umwelt- und Klimaschutz voranzutreiben. Es geht insbesondere um ein schonendes Ressourcenmanagement sowie den Einsatz erneuerbarer Energien.
- Klimaschutz: Gegenmaßnahmen und Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel
- Energie: vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien
- Nachhaltiges Gebäude- und Wassermanagement
- Ressourcen: z.B. ressourcenschonende Verfahren optimieren (z.B. kurze Lieferwege)
- Ökologischer Fußabdruck: Gezielte Reduktion von Emissionen (z.B. CO2)
S wie Social – soziale Richtlinien
SOZIALE VERANTWORTUNG. Das ESG-Kriterium „Social“ umfasst sämtliche soziale und gesellschaftliche Auswirkungen der Firmentätigkeit. Vor allem gerechte Arbeitsbedingungen und die Achtung der Menschenwürde spielen eine zentrale Rolle. Dabei beziehen sich diese sozialen Richtlinien stets auf die gesamte Lieferkette, also auf Mitarbeitende, Lieferant:innen etc.
- Achtung und Wahrung der Menschenwürde und Menschenrechte
- Arbeitsbedingungen: z.B. faire Bezahlung der Mitarbeiter:innen
- Arbeitsschutz und Gesundheitswohl
- Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
- Verzicht auf Zusammenarbeit mit autoritären Regimen und Regierungen
G wie Governance – ethische Richtlinien
ETHISCHE UNTERNEHMENSFÜHRUNG. „Governance“, das dritte Kriterium innerhalb der nachhaltigen ESG-Kriterien, zielt auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ab. Unabhängige Aufsicht innerhalb des Unternehmens, fairer Wettbewerb und gesellschaftliche Verantwortung sind hier der Fokus.
- Ausschluss von Korruption und wettbewerbswidrigen Praktiken
- Transparente Dokumentation aller Prozesse im Unternehmen
- Verantwortungsvoller und gewissenhafter Umgang mit Steuern
- Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit im Unternehmen
- Kontrollorgane müssen unabhängig sein (z.B. Aufsichtsrat)
Gerade in Zeiten, in denen vermehrt ungerechtfertigte Ungleichheiten die Welt – und damit Gesellschaften, Umwelt und Unternehmen – vor immer größere Krisen, Veränderungen und Herausforderungen stellen, ist das Gebot der Stunde, mit sinnvollen und konturenscharfen Konzepten auch kommenden Generationen – unseren Kindern, Enkeln und Urenkeln – eine intakte Welt und Umwelt zu hinterlassen. Ein erster Schritt könnten dabei die ESG-Kriterien und weitere nachhaltige Ansätze sein.