Sparda-Bank Hessen eG
Online-Banking
Collage diverser Glücksspielarten

Damit 2026 zum Glücksjahr ohne Reue werden kann …

Neujahr – „neues Spiel, neues Glück“, so eine vielverwendete Redewendung. Damit das neue Jahr aber tatsächlich zum Glückjahr – und nicht zu einem persönlichen „Waterloo“ – werden kann, gilt es gerade beim Glücksspiel auf der Hut zu sein: Denn nicht überall, wo „Glück“ draufsteht, ist auch „Glück“ drin! Hier finden Sie wichtige Informationen …

In Deutschland gilt grundsätzlich, dass „wer ohne die erforderliche Erlaubnis öffentliche Glücksspiele anbietet“ sich strafbar machen kann. Das ist im Strafgesetzbuch zum Beispiel in § 285 „Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel“* geregelt. 

Doch gibt es unter den Anbietenden mancher Glücksspiele leider viele schwarze Schafe: Gemäß Hinweisen der „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)“ traten vermehrt schon illegale Glückspielangebote der sogenannten „Lottoland-Gruppe“ auf. Auch liegen uns Informationen vor, dass die Deutsche Lotto- und Toto-Agentur Limited etwa über die Webseite „www.lottohelden.de“ unerlaubte Glücksspiele vermittele, beziehungsweise veranstalte. Ebenso die Deutsche Lotto- und Sportwetten Limited über die Webseite "www.lottoland.com". Wer sich auf diese Anbieter einlässt – beziehungsweise auf deren Seiten gerät, wird also entsprechend nicht nur kein Glück haben, sondern läuft zudem Gefahr, weiteren Schaden zu erleiden:

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2021 (Glücksspielstaatsvertrag 2021)* ist nämlich auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten (Mitwirkungsverbot). So sind auch wir als Bank zum Beispiel daran gebunden, Zahlungen von oder zu betreffenden Konten, über welche diese „Unternehmen“ ihre Ein- und Auszahlungen mittels Lastschrift beziehungsweise Bankeinzug abwickeln, nicht auszuführen! Betreffende Konten sind bei der Sparda-Bank Hessen mit einer IBAN-Sperre belegt.

Darum raten wir: Seien Sie stets wachsam und informieren Sie sich, bevor Sie sich an unbekanntem Glücksspiel beteiligen und hier Gelder investieren!

Dennoch möchten wir dem echten Glück für Sie natürlich nicht im Wege stehen: Neben den unlauteren Offerten gibt es auch eine Vielzahl erlaubter Glücksspielangebote! Welche dazu gehören, erfahren Sie zum Beispiel über die sogenannte Whitelist der Glücksspielbehörde*, die Sie auf deren Homepage finden.  

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Stand: 15.01.2026