Online-Banking
Zwei Menschen sitzen vor einer Sparda-Filiale

Kunden werben Kunden: Jetzt 100-Euro-Prämie sichern!

Empfehlen Sie uns weiter und freuen Sie sich über jeweils eine Prämie von 100 Euro für bis zu fünf erfolgreiche Werbungen pro Jahr*.

Ganz einfach: Nutzen Sie für Ihre Kundenwerbung einen personalisierten Empfehlungslink aus Ihrem Online-Banking oder füllen Sie Nachgang zu einer Kontoeröffnung das Formular auf unserer Homepage aus.

Link generieren Formular ausfüllen

*Teilnahmebedingungen - Kunden werben Kunden

Wer kann mitmachen?
  • Prämienberechtigt sind alle Privatkunden, die bereits ein Girokonto bei der Sparda-Bank Hessen eG besitzen und mindestens 18 Jahre alt sind.

Wer kann nicht mitmachen?
  • Ausgenommen sind Mitarbeitende der Sparda-Bank Hessen eG und Tochtergesellschaften, deren Ehepartner und Kinder.

Wie erfolgt die Teilnahme?
  • Die Teilnahme erfolgt über das Online-Banking im Bereich „Service & Mehrwerte“ oder die SpardaBanking-App im Bereich „Service“. Dort kann ein persönlicher Werbe-Link erstellt werden. Im Anschluss kann dieser Link versendet werden. Jeder Link ist nur einmalig gültig. Für weitere Werbungen ist ein neuer Link zu generieren.

    Der neu geworbene Kunde klickt nur noch auf den Link und eröffnet ein Girokonto.
    Wichtig dabei ist, dass die Kontoeröffnung über diesen Link erfolgen muss, nur so kann die Prämie entsprechend zugeordnet werden.

    Alternativ kann im Nachgang zur Kontoeröffnung das Formular auf der Website ausgefüllt werden. Dort erfasst der Geworbene seine eigenen Daten sowie die Daten des Prämienberechtigten/Werbers (Vorname, Name, Adresse und IBAN). 

Welche Voraussetzungen muss die geworbene Person erfüllen, damit die Prämie ausgezahlt wird?
  • Voraussetzung für die Teilnahme ist die Werbung eines volljährigen Privatneukunden. Dieser eröffnet online erstmals ein Girokonto bei der Sparda-Bank Hessen eG.

    Der Geworbene eröffnet das Girokonto über den Werbelink und führt das neue Konto rein digital. Außerdem gibt er seine Einwilligung für die Datennutzung für eine passende Kundenansprache. Beim erstmaligen Anmelden im Online-Banking wird ein Overlay angezeigt, über den die Zustimmung erteilt werden kann. Alternativ kann die Einwilligung jederzeit im Online-Banking oder in der App gegeben werden. Mit der Einwilligung wird die Zustimmung erteilt, von der Sparda-Bank Hessen eG passende und personalisierte Hinweise und Angebote zu erhalten. Dafür ist die Analyse der folgenden Daten notwendig:

    • Daten aus unserer Geschäftsbeziehung und Zusammenarbeit sowie Daten von Dritten einschließlich unserer Kooperationspartner in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, weiterer Kooperationspartner oder Institute aus der genossenschaftlichen Bankengruppe und Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen,
    • Eigene Zahlungsverkehrsdaten (wobei wir besondere Kategorien personenbezogener Daten wie z.B. die Überweisung eines Gewerkschaftsbeitrages oder einer Arztrechnung erkennen, jedoch nicht auswerten),
    • Daten aus der Nutzung unserer digitalen Dienste (Website, Apps, etc.).

    Details zur Datenanalyse und weitere Informationen, zum Beispiel zum Widerruf der Einwilligung, sind über die App und das Online-Banking einsehbar. Für den Erhalt der Prämie ist es erforderlich, dass die Einwilligungen innerhalb von vier Wochen nach Kontoeröffnung erteilt werden (falls nicht schon erteilt) und bis zum Erhalt der Prämie nicht widerrufen werden. 

    Zwei aufeinanderfolgende monatliche Geldeingänge je 1.000 Euro in den ersten 4 Monaten. Das sind z.B. Lohn, Gehalt, Pension, Kindergeld, BAföG. Nicht als Geldeingang zählen: Eigene Überträge, z.B. Bareinzahlungen oder Überweisungen von Konten bei uns, Umsätze aus Wertpapieren, Gutschriften von Rücklastschriften.

    Werber sowie Geworbener dürfen nicht dieselbe Person sein. Eigenwerbung sowie wechselseitige Werbung (z. B. gegenseitige Werbung zweier Personen) sind ausgeschlossen. 

Wann wird die Prämie ausgezahlt?
  • Eine Prämienausschüttung an den Werber erfolgt innerhalb von 4 Monaten, nachdem die geworbene Person die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hat. Die Auszahlung der Prämie erfolgt nach Auswahl auf das Girokonto oder Tagesgeldkonto (wenn vorhanden und Werbung über den Empfehlungslink im Online-Banking) des Werbers. 

Wie viele Empfehlungen sind möglich?
  • Es sind maximal fünf Werbungen pro Kalenderjahr je Kund:in/Konto zulässig.

    Die Prämie ist grundsätzlich steuerfrei, wenn die sonstigen Einkünfte (einschließlich dieser Prämie) weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Die persönlichen Auswirkungen in der Steuererklärung können mit einem Steuerberater geklärt werden.

    Das Angebot ist freibleibend und kann seitens der Sparda-Bank Hessen eG jederzeit geändert oder eingestellt werden. Maßgeblich sind jeweils die Prämien und zugehörigen Bedingungen zum Zeitpunkt des betreffenden Vertragsabschlusses. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Prämie ist nicht übertragbar. Die Sparda-Bank Hessen eG behält sich ferner vor, Teilnehmende bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht auf missbräuchliches Verhalten von der Aktion auszuschließen sowie Prämien nicht zu gewähren oder zurückzufordern.

    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.