Voraussetzung für die Teilnahme ist die Werbung eines volljährigen Privatneukunden. Dieser eröffnet online erstmals ein Girokonto bei der Sparda-Bank Hessen eG.
Der Geworbene eröffnet das Girokonto über den Werbelink und führt das neue Konto rein digital. Außerdem gibt er seine Einwilligung für die Datennutzung für eine passende Kundenansprache. Beim erstmaligen Anmelden im Online-Banking wird ein Overlay angezeigt, über den die Zustimmung erteilt werden kann. Alternativ kann die Einwilligung jederzeit im Online-Banking oder in der App gegeben werden. Mit der Einwilligung wird die Zustimmung erteilt, von der Sparda-Bank Hessen eG passende und personalisierte Hinweise und Angebote zu erhalten. Dafür ist die Analyse der folgenden Daten notwendig:
- Daten aus unserer Geschäftsbeziehung und Zusammenarbeit sowie Daten von Dritten einschließlich unserer Kooperationspartner in der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken, weiterer Kooperationspartner oder Institute aus der genossenschaftlichen Bankengruppe und Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen,
- Eigene Zahlungsverkehrsdaten (wobei wir besondere Kategorien personenbezogener Daten wie z.B. die Überweisung eines Gewerkschaftsbeitrages oder einer Arztrechnung erkennen, jedoch nicht auswerten),
- Daten aus der Nutzung unserer digitalen Dienste (Website, Apps, etc.).
Details zur Datenanalyse und weitere Informationen, zum Beispiel zum Widerruf der Einwilligung, sind über die App und das Online-Banking einsehbar. Für den Erhalt der Prämie ist es erforderlich, dass die Einwilligungen innerhalb von vier Wochen nach Kontoeröffnung erteilt werden (falls nicht schon erteilt) und bis zum Erhalt der Prämie nicht widerrufen werden.
Zwei aufeinanderfolgende monatliche Geldeingänge je 1.000 Euro in den ersten 4 Monaten. Das sind z.B. Lohn, Gehalt, Pension, Kindergeld, BAföG. Nicht als Geldeingang zählen: Eigene Überträge, z.B. Bareinzahlungen oder Überweisungen von Konten bei uns, Umsätze aus Wertpapieren, Gutschriften von Rücklastschriften.
Werber sowie Geworbener dürfen nicht dieselbe Person sein. Eigenwerbung sowie wechselseitige Werbung (z. B. gegenseitige Werbung zweier Personen) sind ausgeschlossen.