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Silvester_2023

Was gibt‘s Neues im Jahr 2023?

Am Ende eines ereignisreichen Jahres 2022 und vor dem Jahreswechsel stehen besinnliche Tage bevor. Gerade zwischen den Jahren gilt es, inne zu halten und den – auch oder vor allem in schwierigsten Zeiten – notwendigen Optimismus wieder aufleben zu lassen, die eigenen Batterien wieder aufzuladen. So starten wir mit gutem Gefühl ins neue Jahr und blicken in folgender Übersicht auf all die Neuerungen und Neuigkeiten, die 2023 anstehen.

  • Erhöhung des Kinder- und Wohngeldes ­- Einführung von Bürgergeld

Pünktlich zum 1. Januar wird das Kindergeld aufgestockt: es gibt 250 Euro monatlich pro Kind. Für die ersten beiden Kinder sind das je 31 Euro mehr, für das dritte 25 Euro mehr. Zugleich fällt die bis dato gängige Staffelung ab Januar 2023 weg und der Kinderfreibetrag steigt zum Jahreswechsel. Pro Kind und Elternteil erhöht sich der Freibetrag 2023 um 202 Euro auf 3.012 Euro. Ähnliches gilt für das Wohngeld: Zum 1. Januar 2023 wird auch eine deutliche Wohngelderhöhung veranschlagt. Um rund 190 Euro pro Monat soll das Wohngeld erhöht werden.

Neu ist auch die Einführung des „Bürgergeldes“ zu Januarbeginn. Das Bürgergeld löst das Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet, ab. Die staatliche Hilfe soll Menschen zielgerichteter und besser unterstützen. So steigt der Regelsatz der Grundsicherung für Erwerbslose durch die Reform von 449 auf 502 Euro pro Monat, eine sogenannte einjährige Karenzzeit wird eingeführt und Sanktionen, Freibeträge und weiteres werden neu geregelt.

Mehr Rente und bessere Jobverdienste

Neuregelungen gibt es 2023 auch im Rentensystem. Hierbei erhöht sich die Rente zur Mitte des kommenden Jahres: im Osten um voraussichtlich 4,2 Prozent und im Westen um 3,5 Prozent. Der Ost-Rentenwert steigt damit von 98,6 auf 99,3 Prozent des West-Rentenwerts. Der Rentenanstieg gilt dabei für Altersrenten, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten, Renten der Landwirte sowie für die gesetzlichen Unfallrenten. Zudem sind Rentner:innen, die vor ihrer regulären Altersgrenze in den Ruhestand gehen, berechtigt ab 2023 uneingeschränkt Nebenjobs anzunehmen. Die Rente wird dadurch ab nächstem Jahr nicht mehr gekürzt.

  • Neues bei Steuern und Sozialversicherung

Ein weiterer Lichtblick im kommenden Jahr gilt der Erhöhung des Steuerfreibetrags von 10.347 auf 10.908 Euro. Bei Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften darf dieser sogar das Doppelte betragen, also 21.816 Euro. Steuerliche Änderungen gibt es 2023 auch bei dem Spitzensteuersatz. Ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 62.810 Euro fallen nun 42 Prozent an, statt bisher bei 58.597 Euro. Für alldiejenigen, die 2023 weniger als 66.915 Euro zu versteuern haben, entfällt zudem der Solidaritätszuschlag.

Zum Jahreswechsel steht auch eine Anhebung der Homeoffice-Pauschale ins Haus. So können Angestellte im Homeoffice ab dem neuen Jahr 6 Euro pro Tag (anstatt die bisherigen 5 Euro) absetzen. Die Pauschale gilt zusätzlich zukünftig für 200 Tage, statt wie bislang für nur 160 Tage im Jahr. Ferner werden zudem die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen 2023 erhöht. Das bedeutet, dass die Einkommenshöhe, bis zu welcher Versicherte Beiträge der Sozialversicherungen bezahlen, angehoben wird: Liegt das Einkommen über der Bemessungsgrenze, zahlen die Personen nicht mehr Beitrag, denn die Höhe ist gedeckelt.

Krankenkassen können Zusatzbeiträge erhöhen

Der Zusatzbeitrag, welcher von den gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben wird, kann ab Januar 2023 erhöht werden – im Durchschnitt könne es eine Erhöhung der Beiträge auf 16,2 Prozent geben. Handlungsoption: Gesetzlich Versicherte haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des jeweiligen Monats, in welchem der neue Zusatzbeitrag gilt. Das heißt, wird der Zusatzbeitrag beispielsweise zum 1. Februar erhöht, können Versicherte bis Ende Februar kündigen und eine neue Krankenkasse wählen. Die Kündigung und die Wechselregelungen werden dabei von der neuen Krankenkasse übernommen.

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch elektronisch

Die Digitalisierung schreitet auch 2023 voran. Zum Jahreswechsel hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in Papierform bei Krankschreibungen ausgedient. Arztpraxen übermitteln die Krankschreibung für die Krankenkasse direkt und digital an die Krankenkassen. Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2023 bei den Krankenkassen Daten und Formular über die Arbeitsunfähigkeit der:des Angestellten abrufen.

Arbeitnehmer:innen müssen also ab 2023 keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen – obgleich die unverzügliche Meldepflicht beim Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gilt zudem nicht für Privatversicherte. Das heißt konkret: Betroffene müssen die Krankmeldung nun weder an die Krankenkasse noch an deren Arbeitgeber versenden. Zudem entfällt das Risiko, durch eine verspätete Meldung kein Krankengeld zu erhalten.

Das 49-Euro-Ticket kommt

Im Frühjahr 2023 – ein genaues Datum steht noch nicht fest – soll ein Nachfolger des 9-Euro-Tickets kommen: das 49-Euro-Ticket. Mit dem sogenannten Deutschlandticket sollen fortan alle Busse und Bahnen des ÖPNV in allen Teilen des Landes nutzbar sein. Das Ticket soll es nur in elektronischer Form geben, entweder als digitales Ticket auf dem Smartphone oder als Chipkarte. Dieses Digital-Abo ist monatlich kündbar, beläuft sich auf einen Preis in Höhe von 49 Euro pro Monat und soll in jedem öffentlichen Nahverkehrsnetz und jeglichen Tarifzonen gültig sein.

  • Preisdeckel für Fernwärme, Strom und Gas

Lange diskutiert kommen ab März 2023 die Preisdeckel für Strom, Fernwärme und Gas. Mit den Preisdeckeln sollen die finanziellen Belastungen und die Volatilität der Preise durch die Energiekrise angegangen werden. Die sogenannte Preisbremse soll den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde und den Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde deckeln. Für Fernwärme sollen 9,5 Cent pro Kilowattstunde die Grenze sein. Allerdings gilt die Preisbremse nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent gilt der Vertragspreis. Zwar soll das Gesetz erst am Ende des ersten Quartals in Kraft treten, trotzdem aber rückwirkend zum Jahresbeginn Anwendung finden.

  • Weitere News für 2023 im Schnelldurchlauf

EU: Kroatien tritt der Eurozone bei und ist damit Teil der 20 Staaten der des Euro-Währungsgebietes. +++ Arbeit: Die Midi-Job-Grenze steigt von 1.600 auf 2.000 Euro +++ Auto: Verbandskästen müssen zwei OP-Masken enthalten. Offiziell gilt die Pflicht zur Maskenmitnahme schon seit 2022, zum 1. Februar endet die Übergangsfrist. +++ Förderung für E-Autos wird gekürzt. Es gibt die Förderung nur noch für Privatpersonen. Von ehemals 6000 Euro werden nur noch 4500 Euro bezuschusst (Vorschlag: Der maximale Zuschuss beträgt statt 6.000 Euro nur noch 4.500 Euro.). +++ Energie: EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fällt im Zuge des in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz komplett weg. +++ Gastronomie: Cafés, Restaurants etc. sind bald dazu verpflichtet Mehrwegverpackungen anzubieten. ++++

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