Sparda-Bank Hessen eG

Übersicht

Blättern

Roman Junge

Auslaufende staatliche Förderungen – was tun bei möglicher Finanzierungslücke des Eigenheims?

Eine Nachricht vom 24. Januar versetzte viele zukünftige Bauherren in Schockstarre: Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gab bekannt, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit sofortiger Wirkung einzustellen.

Bereits im Vorjahr hatte man beschlossen, die Förderung von Bauten der Effizienzhaus-Stufe 55 zum 31. Januar 2022 auslaufen zu lassen. Begründung: Diese Energieklasse sei mittlerweile Standard. Eine daraufhin einsetzende Antragsflut sorgte schließlich für leere Töpfe und die vorzeitige Aussetzung des Förderprogramms durch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium. Dieses strich zugleich noch die Förderung von Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 und umfassenden energetischen Sanierungen.

Zukünftige Bauherren zeigten sich erbost und enttäuscht von ihrer neuen Regierung, macht diese Entscheidung doch für manch einen den Traum vom Eigenheim zunichte. Denn plötzlich klafft eine Lücke von bis zu 33.750 Euro (bei Effizienzhaus 40) in der Finanzierung. Wenige Tage und viele eingereichte Beschwerden später lenkte Wirtschaftsminister Robert Habeck ein und gab bekannt, alle bis zum 24. Januar eingereichten Förderanträge nach erfolgreicher Prüfung noch zu berücksichtigen. Bis Jahresende gäbe es zudem noch die Möglichkeit, eine KfW-40-Förderung zu beantragen, allerdings sei die Fördersumme auf eine Milliarde Euro gedeckelt. Zugleich kündigte der Minister grundlegend überarbeitete Förderprogramme für 2023 an.

Wir haben einen unserer Baufinanzierungsexperten, Roman Junge, um eine Einschätzung der aktuellen Lage gebeten.

Herr Junge, Sie beraten seit 20 Jahren potenzielle Bauherren bei der Finanzierung ihres Eigenheims. Haben Sie eine solch kurzfristige Anpassung/Einstellung der Förderprogramme durch die KfW-Bank schon einmal erlebt?

Nein, so etwas ist während meiner Beratungszeit noch nicht passiert. Dass der Auslauf oder die Anpassung von Förderprogrammen angekündigt werden, ist normal. Aber dies ist bislang immer mit ausreichend Vorlaufzeit geschehen, und man konnte sich auf die Fristen voll und ganz verlassen. Im aktuellen Fall war der Auslauf auch mit ausreichender Vorlaufzeit angekündigt worden, aber der sofortige Stopp vor Ablauf der Frist kam völlig überraschend.

Neben der Tatsache, dass mit einem Mal keine neuen Anträge mehr gestellt werden konnten, wurde auch die Bearbeitung aller bereits eingereichten Anträge, die noch nicht seitens der KfW bewilligt wurden, sofort gestoppt. Hier ist viel Vertrauen und Verlässlichkeit in die staatlich betriebene KFW-Bank verloren gegangen. Zum Glück wurde schließlich beschlossen, die bereits eingereichten Anträge bei der KfW noch zu den alten Bedingungen zu bearbeiten.

Waren Kunden von Ihnen unmittelbar betroffen? Wenn ja, wie ist es ausgegangen?

Leider waren auch Kunden von mir von der Maßnahme betroffen, die sich auf die Einreichungsfrist 31.01. verlassen haben und auch nicht das Glück hatten, dass der Antrag bis 23.01. bei der KfW eingegangen ist.Wie eingangs erwähnt, geht es um mehrere Tausend Euro Zuschuss, die im Finanzierungsplan mit einkalkuliert wurden. Teils ist nun die Laufzeit des Kredites länger, weil der Tilgungszuschuss entfällt, teils fehlt das Geld für Arbeiten am Haus, die nach Fertigstellung anfallen, wie bspw. die Außenanlagen, wofür die reine Zuschussvariante vorgesehen war. Bei diesen Kunden verzögert sich auf jeden Fall der Bau bzw. der Kauf vom Bauträger, weil sie jetzt auf die genauen Vorgaben des Ersatz- bzw. neuen Programmes warten.

Was raten Sie zukünftigen Bauherren? Schnell noch den Antrag für KfW-40 stellen?

Nach aktuellem Stand können Anträge für die 40- und 40-Plus-Variante nach Neuauflage des BEG gestellt werden, wobei das Kontingent schnell aufgebraucht sein kann. Ist der Bau mit den Auflagen gemäß der BEG-Standards angedacht, rate ich für den Fall einer Ablehnung des Zuschusses bzw. des KfW-Kredites wegen auf-gebrauchten Kontingents bereits einen „Plan B“ mit auszuarbeiten.

Bedeutet das Aus der Förderung von Bauten nach Energiestandard 55 nun für viele auch das Ende des Traums vom Eigenheim?

Nein, denn die Förderungen nach BEG sind ja nur ein weiterer Anreiz, um sehr energieeffizient zu bauen. Es gibt selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, das Eigenheim mit klassischen Bankkrediten zu finanzieren. Hier bieten wir viele Modelle an, die individuell auf den Kunden zugeschnitten sind (niedrige Rate, schnelle Rückzahlung, Sondertilgungsmöglichkeiten, lange Zinsbindung etc.).

Das Effizienzhaus 55 ist mittlerweile Standard geworden, was ja auch gut ist. Der Anreiz der KfW geht nun dahin, effizienter als der Standard zu bauen, was meist mit höheren Kosten verbunden ist und mit dem Zuschuss etwas ausgeglichen wird.

Was raten Sie Menschen, die aktuell noch keine Immobilie suchen, sich für die Zukunft aber ein Eigenheim wünschen?

Aktuell haben wir noch ein über einen längeren Zeitraum gesehen relativ niedriges Zinsniveau. Wie schnell sich allerdings das Blatt wenden kann, zeigt sich anhand der ersten Tage seit Jahresbeginn, in denen der Zins gestiegen ist. Um sich die heutigen Zinsen zu sichern, eignet sich als Lösung ein Bausparvertrag der Bausparkasse Schwäbisch Hall, mit dem für die kommenden Jahre der noch günstige Zins von heute garantiert wird. Mit dem angesparten Guthaben baut man sich dann auch gleichzeitig Eigenkapital auf.

Übersicht

Blättern

Kontakt
Termin
Vor Ort
FAQ
Kontakt

Rufen Sie uns an - wir sind gerne Mo. - Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.

069 7537-0
Termin

Wir beraten Sie gerne in unseren Filialen, telefonisch oder online. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.

Vor Ort

Immer in Ihrer Nähe

Finden Sie schnell und einfach den Weg zur nächsten Filiale oder die nächste kostenfreie Möglichkeit zum Geldabheben.

FAQ

Sie haben Fragen? Wir die Antworten!