Sparda-Bank Hessen eG

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Wann und wie entstand das Bankwesen?

Die Institution Bank gehört ganz selbstverständlich zu unserem täglichen Leben, sie ist an vielen Stellen deutlich sichtbar und essenziell: Ohne Konto geht heute gar nichts. Das war nicht immer so. Doch woher kommt das Bankwesen und wie ist das entstanden, was heute als allgemeines Bankgeschäft bezeichnet wird? Wir werfen in diesem Text einen Blick zurück.

Bevor es das Bankwesen gab, wurden Güter getauscht – oder mit Bargeld bezahlt. Im ausgehenden Mittelalter bestand dieses Bargeld aus Münzen. Nun stelle man sich einen Kaufmann vor, der kistenweise Münzen von A nach B schleppen muss, um Güter bezahlen zu können. Und das quasi täglich. Abgesehen vom Aufwand der Logistik ist das in Europa zu jener Zeit vor allem eines: gefährlich. Geht das nicht besser? Ja, das geht. Es wird vermutet, dass es schon vor Christi Geburt Ansätze für Vorläufer des modernen Bankgeschäfts gab, allerdings nicht in Europa. Sicher ist, dass im 14. Jahrhundert die ersten privaten Banken in Italien ihre Pforten öffneten. Sie revolutionierten den Handel mit dem sogenannten Wechselgeschäft.

Der Wechsel machte den Transport großer Mengen Münzen unnötig. Er war also sicherer und bequemer für die Kaufleute. Aber wie stellt man sich ein solches Wechsel-Geschäft vor?

Ein sogenannter Wechselbrief besagte, dass eine Summe X zum Beispiel in Florenz für eine Ware eingezahlt werden konnte und der Zahlungsempfänger durch Vorlage des Wechsels die Möglichkeit hatte, diese Summe in einer anderen Stadt, zum Beispiel in Frankfurt „abzuheben“. Dabei mussten jedoch Fristen eingehalten werden, die im ausgehenden Mittelalter noch relativ großzügig gestaltet waren – vor allem, weil die Reisegeschwindigkeit eher gemächlich war. So hatte man beispielsweise 90 Tage Zeit, in Florenz gekaufte Waren nach London zu transportieren, sie dort zu verkaufen und das Geld dann beim dortigen Agenten des Bankiers einzuzahlen. Die Privatbankiers hafteten dabei in der Regel mit ihrem eigenen Vermögen. Ein besonderer Vorteil dieser Vorgehensweise war, dass man auf dem Weg nicht mehr ausgeraubt werden konnte.

Erst die Industrialisierung brachte weitere Veränderungen des Bankwesens: die Aktienbank. In diesen Aktienbanken versammelten sich Hunderte oder gar Tausende Geldgeber, um große Projekte wie zum Beispiel den Bau der Eisenbahnen zu gewährleisten, die ein einzelner Kreditgeber niemals hätte stemmen können. 1826 wurde die Begrenzung von maximal sechs Teilhabern pro Bank verworfen. Zusätzlich begann man zu dieser Zeit, die Einlagen der Kunden zur Kreditvergabe zu nutzen. Zu dieser Zeit begann auch die Bedeutung der mit ihrem eigenen Vermögen haftenden Privatbankiers zu schwinden, fast alle dieser Banken schlossen nach dem Zweiten Weltkrieg.

Im 20. Jahrhundert entwickelten sich die Universalbanken, welche für jegliche Bankgeschäfte zuständig waren, sowie die Investmentbanken, die vor allem Unternehmen dabei halfen, an die Börse zu gehen. Zudem spekulierten diese Banken auf eigene Rechnung an den Börsen. Nach der Weltwirtschaftskrise 1933 wurde in den USA festgelegt, dass eine Bank sich für einen dieser beiden Wege entscheiden muss. Dies wurde umgesetzt, um die privaten Sparer zu schützen, da Hausbanken so nicht mehr mit den Einlagen ihrer Sparer spekulieren konnten. Dieses Trennbankensystem hatte 66 Jahre Bestand, 1999 wurde es vom damaligen US-Präsidenten Bill Clinton verworfen.

Eine Sonderform der Bank ist die Genossenschaftsbank, wie auch die Sparda-Bank Hessen eine ist. Dafür gehen wir noch einmal ein Jahrhundert zurück. Denn im 19. Jahrhundert, um genau zu sein 1850, wurde der erste Vorschussverein, sozusagen ein Vorläufer moderner Genossenschaften, gegründet. Die Idee der Genossenschaft geht auf Franz Herrmann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen zurück. Dieses besondere System wurde prompt als Bankmodell übernommen, was bedeutet, dass alle Mitglieder in einen gemeinsamen Topf einzahlen, um so Kredite an andere Mitglieder vergeben zu können. 1899 trat das Genossenschaftsgesetz in Kraft, welches die Rechten und Pflichten einer solchen Bank regelt.

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