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Studium und Geld: Corona-Hilfen für Hochschüler

Lockdown in Zeiten von Corona: Restaurants, Cafés und Clubs sind geschlossen, ebenso die meisten Geschäfte und Freizeiteinrichtungen, Unternehmen befinden sich in Kurzarbeit. Schlechte Zeiten somit auch für Studierende, die oft gerade in diesen Branchen als Aushilfen Fuß fassen und jetzt ohne monatliches Einkommen da stehen. Sind die Geldquellen von Angehörigen oder Bekannten versiegt und auch BAföG keine Option, sieht es schlecht aus. Die Miete fürs WG-Zimmer, die Nebenkosten, der Mobilfunkvertrag u.Ä. laufen weiter. Woher also das Geld nehmen?

Die Ü-Hilfe für Studierende

Im November wurde bekannt, dass nach dem ersten Lockdown im Frühjahr die „Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen (Ü-Hilfe)“ wiederaufgelegt wurde. Demnach können Hochschüler, die nachweislich durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, staatliche Zuschüsse in Höhe von maximal 500 Euro pro Monat erhalten. Beantragt werden können diese bei einem der 57 örtlichen Studierenden- und Studentenwerken. Die Förderung kann auch mehrmalig bewilligt werden, zurückgezahlt werden muss sie nicht. Das Angebot gilt bis Ende des laufenden Wintersemesters (Ende März 2021).

Der KfW-Studienkredit

Das zweite Hilfsangebot für Studentinnen und Studenten ist der Studienkredit der KfW-Bank, den es schon vor der Krise gab, der aktuell jedoch bis Ende 2021 zinsfrei gestellt ist. Das Darlehen hat eine Höhe von 100 bis 650 Euro im Monat und kann unbürokratisch online beantragt werden. Es wird unabhängig vom Einkommen und bei einem Erst- oder Zweitstudium bis zu 14 Semester lang gewährt – bei einem postgradualen Studium oder einer Promotion bis zu 6 Semester lang. Sicherheiten sind nicht notwendig.

Für die Rückzahlung gilt eine Karenzzeit von 6 bis 23 Monaten, in der der Kredit zwar verzinst wird, aber keine Tilgung erfolgen muss. In der anschließenden Tilgungsphase beträgt die Mindesttilgung 20 Euro pro Monat. Es gilt eine maximale Tilgungsdauer von 25 Jahren und das Darlehen muss spätestens bis zum 67. Lebensjahr zurückgezahlt werden. Sondertilgungen sind möglich.

Mehr dazu finden Sie auf den Seiten der KfW .

Hinweise zur Beantragung der beiden Hilfen gibt es außerdem auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung .

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