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Geben ist seliger denn nehmen – was man zum Thema Schenken und Erben wissen muss

In Deutschland wird geerbt: Die Nachkriegsgeneration hinterlässt Kindern und Kindeskindern ein beträchtliches Vermögen. Das Erbe ist in den meisten Familien jedoch eher ein Tabuthema. Gehen doch Tod und Verlust damit einher. Trotzdem ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, Stichwort: Schenkung.

Ein Strauß Blumen, eine Schachtel Pralinen oder einfach ein paar liebe Worte – anderen eine Freude machen ist leicht. Außerdem macht Schenken, das haben zahlreiche wissenschaftliche Studien gezeigt, glücklich. Mal Hand aufs Herz: Kennen wir nicht alle dieses schöne Gefühl, wenn das Gegenüber ein mit Liebe und Sorgfalt ausgewähltes Geschenk auspackt? Die Spannung, ob das Geschenk ankommen wird und das Hochgefühl, wenn sich ein Lächeln auf dem Gesicht des Beschenkten ausbreitet? Ganz klar, Schenken ist eine emotionale Sache. Doch wenn die Geschenke größer werden, wird es schnell auch zu einer sehr rationalen Entscheidung. Zum Beispiel, wenn Eltern oder Großeltern durch Schenkungen ihr Vermögen gezielt an künftige Erben weitergeben wollen. Tatsächlich liegen Schenken und Erben erstaunlich nah beieinander. Und bei beiden lauern Fallstricke. Was man beachten muss, klären wir in diesem Beitrag. Damit Schenken wirklich Freude macht.

Der Grund, warum wir sehr große Summen verschenken, ist in den meisten Fällen tatsächlich eher profan: Es geht darum, Steuern zu sparen. Zwar gelten für Schenkungen überwiegend dieselben Steuersätze wie für Erbschaften. Freibeträge können jedoch alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden. Das heißt: Während der Steuerfreibetrag bei der Erbschaft naturgemäß nur einmal gilt, sind steuerfreie Schenkungen bis zu einer gewissen Summe alle zehn Jahre möglich. Wie im Kleinen gilt auch im Großen: Der Schenkende kann an der Freude des Beschenkten teilhaben, Stichwort: Emotionalität. Die Regelung des künftigen Nachlasses durch Schenkungen ist also auch eine wunderbare Kombination aus rationaler Entscheidung und Emotionalität.

Durch eine stufenweise Weitergabe des Vermögens kann die Steuerlast für die Nachkommen also deutlich reduziert werden. Die Freibeträge sind nach den Verwandtschaftsbeziehungen gestaffelt. Je näher man sich (rein verwandtschaftlich) steht, desto mehr darf steuerfrei verschenkt werden.

Und so sieht das in Zahlen aus:

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro

Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder: 400.000 Euro

Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 Euro

Enkel: 200.000 Euro

Urenkel: 100.000 Euro

Geschwister, Neffen, Nichten: 20.000 Euro

Schwiegereltern, Schwiegerkinder: 20.000 Euro

geschiedene Ehegatten oder Lebenspartner: 20.000 Euro

Alle übrigen Personen: 20.000 Euro

Diese Beträge gelten sowohl für Schenkungen als auch für Erbschaften. Einen Sonderfall stellen Schenkungen und Erbfälle an die eigenen Eltern oder Großeltern dar. In diesen Fällen gilt für den Erbfall ein Freibetrag von 100.000 Euro, für Schenkungen ein Freibetrag von 20.000 Euro.

Beim Erben wird die Erbmasse nach Abzug des jeweiligen Freibetrags unterschiedlich besteuert. Die Steuersätze werden auch hier nach den Verwandtschaftsverhältnissen gestaffelt. Das heißt: Ehegatten und Kinder zahlen weniger Steuer als Geschwister und Schwiegereltern. Die höchsten Steuersätze gelten für Erben, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt waren.

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