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Grundsteuer-Reform:
So soll das neue „Hessen-Modell“ aussehen

Die Anpassung der Grundsteuer ist beschlossene Sache: Seit Jahren unveränderte Einheitswerte sind als veraltete Bemessungsgrundlage zu ersetzen. Anstehende Veränderungen betreffen Haus- und Grundbesitzer ebenso wie Mieter, welchen die Grundsteuer über ihre Nebenkostenabrechnung weiterbelastet wird.

Im Juli 2018 hatten wir das Thema in der SpardaAktuell (siehe Download in der linken Spalte) schon einmal aufgegriffen. Zwischenzeitlich liegen konkretere Pläne zur Umsetzung vor.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer unzulässig ist, da sie auf veralteten Zahlen beruht. Etwa 35 Millionen Grundstücke sind in Deutschland davon betroffen. Ende 2019 hat der Bund hierzu ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Eine „Öffnungsklausel“ sieht vor, dass die Bundesländer von dem vorgesehenen Bundesmodell – das neben Bodenrichtwert und Grundstücksgröße beispielsweise auch Nettokaltmiete, Gebäudefläche und -alter einbezieht – abweichen dürfen. Hessen ist eines der Bundesländer, die hiervon Gebrauch machen und die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung über eine eigene Gesetzesregelung umsetzen möchten: Anstelle des Bundesmodells präferiert die hessische Landesregierung ein „Flächen-Faktor-Modell“. Verbindlich anzuwenden sind die neuen Regelungen ab 01.01.2025.

Was bedeutet das nun für die Hessen?
„Gerecht, einfach und verständlich“ – so soll die Grundsteuer laut Hessens Finanzminister Michael Boddenberg künftig nach dem „Flächen-Faktor-Modell“ bemessen werden. Diesem zugrunde liegt das schon 2010 als Vorschlag erarbeite „Flächenmodell“, das sich auf Grundstücks- und Gebäudefläche stützt – nur kommt als weiterer Faktor jetzt noch die Lage hinzu. Dadurch soll künftig auch berücksichtigt werden, inwieweit Grundstücksnutzer von der kommunalen Infrastruktur profitieren können. Als Bezugsgröße ist der kommunale Durchschnittsbodenwert der jeweiligen Gemeinde vorgesehen – dadurch, so Boddenberg, fände eine angemessene Differenzierung sowohl auf dem Land als auch in den Metropolen statt. Der Lage-Faktor gewichtet darüber hinaus, inwieweit das Grundstück in einer mehr oder weniger attraktiven Gegend (Bodenrichtwertzone) der jeweiligen Gemeinde bzw. eines bestimmten Stadtteils liegt.

Konkret heißt das nach diesem Plan:
Für gute Lagen wird‘s vergleichsweise teurer, während mäßige oder schlechte Standorte günstiger besteuert werden. In Gemeinden mit relativ homogenen Bodenwerten, wo keine größeren Abweichungen vom kommunalen Bodendurchschnittswert bestehen, entsprechen die Ergebnisse in etwa denen des Flächenmodells. Die Berücksichtigung tatsächlicher Wohn- und Wertverhältnisse soll zu einer gerechteren Bemessung der Grundsteuer führen, die für alle nachvollziehbar ist.

Als weiteren Vorteil des Flächen-Faktor-Modells preist Hessens Landesregierung dessen einfache Handhabung an: Im Vergleich zum Bundesmodell, bei dem in der Steuererklärung bis zu neun Angaben erforderlich seien, käme das „Hessen-Modell“ mit der Nennung von Grundstücksfläche, Gebäudefläche ‚Wohnen‘ und Gebäudefläche ‚Nicht-Wohnen‘ aus.

Für unbebaute Grundstücke kann‘s teurer werden!
Einen echten Wermutstropfen beinhaltet das angestrebte Steuermodell allerdings für Eigentümer unbebauter Grundstücke: Denn Hessen möchte seinen Kommunen im neuen Grundsteuergesetz die Freiheit geben, für baureife Grundstücke mittels gesondertem Hebesatz höhere Grundsteuern zu erheben. Vorgesehen ist bei dieser sogenannten „Grundsteuer C“ überdies eine Abstufung je nach Dauer der bestehenden Baureife. Besonders hart kann dieses Vorhaben dann diejenigen treffen, die ohnehin schon nur über geringe Finanzreserven verfügen und ihr Grundstück möglicherweise „nur“ aus diesem Grund noch nicht bebaut haben.

Tipp: Eigentümer unbebauter Grundstücke sollten die Pläne der Hessischen Landesregierung bei ihrer persönlichen Planung im Blick behalten. Wer bauen möchte, damit aber aus finanziellen Gründen bislang noch nicht begonnen hat, sollte sich jetzt am besten beraten lassen. Häufig können die monatlichen Belastungen einer Baufinanzierung durch Streckung der Laufzeit kleiner ausfallen. Die Sparda-Bank Hessen bietet entsprechende Darlehensvarianten beispielsweise in Kooperation mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall an.

Ein unverbindliches Beratungsgespräch können Interessierte einfach
telefonisch (069 7537 - 0) vereinbaren oder online unter: sparda-hessen.de/termin

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