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Sollten Sie wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder Unfall nicht mehr in der Lage sein, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, sichert die R+V KontoschutzPolice Ihren Kredit bis zu 100.000 Euro zu monatlichen Kreditraten von bis zu 2.500 Euro ab. Auch der Todesfall des Versicherungsnehmers kann so im Sinne der Angehörigen abgesichert werden.
Bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit übernimmt unser Kooperationspartner R+V Versicherung nach einer Karenzzeit von 3 Monaten 4 % der Versicherungssumme, bis zu 2.500 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 24 Monate und kann bei wiederholter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit erneut bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden.
Stand: 10.01.2017
Unser Kooperationspartner R+V Versicherung zahlt nach einer Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss und nach Eingang des rechtskräftigen Scheidungsurteils einen Einmalbetrag von sechs versicherten Raten, max. bis zu 15.000 Euro.
(Stand: 10.01.2017)
Unser Kooperationspartner R+V Versicherung zahlt für den Zeitraum der ärztlich bestätigten Arbeitsunfähigkeit monatlich 4 % der Versicherungssumme, bis zu 2.500 Euro monatlich. Die Zahlung erfolgt bis zu 50 Monate und kann bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit erneut bis zu 50 Monate in Anspruch genommen werden. Die Zahlungen setzen nach Ablauf einer sechswöchigen Karenzzeit nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein.
(Stand: 10.01.2017)
Unser Kooperationspartner R+V Versicherung zahlt 110 % der aktuellen Versicherungssumme, unabhängig vom in Anspruch genommenen Kreditrahmen.
(Stand: 10.01.2017)
Das Risiko für Krankheit, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit wird vielen Kreditnehmerinnen bzw. -nehmern gerade in der aktuellen Situation besonders bewusst. Corona bzw. COVID-19 ist im Sinne der Bedingungen eine ernstliche Erkrankung und daher - wie andere ernstliche Erkrankungen auch - bei Arbeitsunfähigkeit sowie im Todesfall unter Berücksichtigung nachfolgender Regelungen selbstverständlich mit versichert:
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